Ärzteschaft

Stichprobenprüfungen bei Radiologie und MRT wieder aufgenommen

  • Freitag, 7. Februar 2020
Arzt begutachtet MRT /romaset, stockadobecom
/romaset, stock.adobe.com

Berlin – Die Stichprobenprüfungen zur Qualitätssicherung in der konventionellen Rönt­gendiagnostik, Computertomografie und Magnetresonanztomografie (Kernspinto­mo­gra­fie) werden wiederaufgenommen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Während Inhalte und Prüfungsgegenstände weitgehend unverändert bleiben, sind der KBV zufolge die entsprechenden Richtlinien an die überarbeitete Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versor­gung (QP-RL) angepasst worden.

Inhaltliche Änderungen gibt es demnach im Bereich Kernspintomografie, wo aufgrund der weiterentwickelten Technik Anpassungen erforderlich geworden waren, wie die KBV schreibt.

Marginal geändert hat sich auch das Beurteilungsschema. Danach wird nunmehr die In­dikationsstellung etwas höher, die Bildqualität dagegen etwas geringer bewertet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im vergangenen Oktober die Neufass­ungen der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie (QBR-RL) und Kernspintomo­grafie (QBK-RL) beschlossen.

Grund war, weil diese einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zufolge gegen die „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssiche­rung“ verstoßen hatten und somit rechtswidrig waren.

Laut KBV entsteht nach den neu gefassten Richtlinien weder den Kassenärztlichen Ver­einigungen noch den Praxen ein gesonderter Aufwand für die Sicherstellung des Daten­schutzes bei den Stichprobenprüfungen in Radiologie und Magnetresonanz­tomografie.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung