Stichprobenprüfungen bei Radiologie und MRT wieder aufgenommen

Berlin – Die Stichprobenprüfungen zur Qualitätssicherung in der konventionellen Röntgendiagnostik, Computertomografie und Magnetresonanztomografie (Kernspintomografie) werden wiederaufgenommen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Während Inhalte und Prüfungsgegenstände weitgehend unverändert bleiben, sind der KBV zufolge die entsprechenden Richtlinien an die überarbeitete Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (QP-RL) angepasst worden.
Inhaltliche Änderungen gibt es demnach im Bereich Kernspintomografie, wo aufgrund der weiterentwickelten Technik Anpassungen erforderlich geworden waren, wie die KBV schreibt.
Marginal geändert hat sich auch das Beurteilungsschema. Danach wird nunmehr die Indikationsstellung etwas höher, die Bildqualität dagegen etwas geringer bewertet.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im vergangenen Oktober die Neufassungen der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie (QBR-RL) und Kernspintomografie (QBK-RL) beschlossen.
Grund war, weil diese einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zufolge gegen die „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung“ verstoßen hatten und somit rechtswidrig waren.
Laut KBV entsteht nach den neu gefassten Richtlinien weder den Kassenärztlichen Vereinigungen noch den Praxen ein gesonderter Aufwand für die Sicherstellung des Datenschutzes bei den Stichprobenprüfungen in Radiologie und Magnetresonanztomografie.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: