Vermischtes

Stiftung sieht hohe Hürden für Neuregelung der Sterbehilfe

  • Mittwoch, 17. Mai 2023
/methaphum, stock.adobe.com
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Karlsruhe – Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsernährung dürfte nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz Auswirkungen auf die Sterbehilfedebatte haben. Das Karlsruher Gericht ver­öffentlichte gestern einen Beschluss, wonach es den Eilantrag eines Untersuchungshäftlings gegen die zwangs­weise Ernährung ablehnte.

Der Sterbewunsch des Betroffenen werde „ärztlicherseits offenbar unterschiedlich beurteilt, ohne dass schon eine fundierte psychiatrische Begutachtung vorliegt, die alle auf der Hand liegenden Besonderheiten des vorliegenden Falles erfasst und nachvollziehbar bewertet“, heißt es darin (Az. 2 BvQ 51/23).

Aus Sicht von Stiftungsvorstand Eugen Brysch hat das Gericht damit in die Sterbehilfedebatte eingegriffen. „Der zentrale Punkt in der politischen Debatte ist die Überprüfung der Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches von Suizidwilligen“, erklärte er. „Mit dem Beschluss haben die Karlsruher Richter hohe Hürden aufgestellt.“

Sie setzten bei der Umsetzung des Sterbewunsches eine fundierte psychiatrische Begutachtung und Bewertung voraus. „Es dürfen keine Zweifel daran bestehen, ob der Suizidwillige selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu seinem Entschluss gekommen ist.“

In Deutschland wird derzeit eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Ende Juni wurden im Bundes­tag drei fraktionsübergreifende Entwürfe ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

„Ob die drei Gesetzentwürfe die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes erfüllen können, ist mehr als fraglich“, erklärte Patientenschützer Brysch. Der Bundestag sei aufgefordert, sich allein darauf zu kon­zentrieren, den Suizidhelfer zur Einhaltung dieser strengen Maßstäbe zu verpflichten.

Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat „geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“.

dpa

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