STIKO ändert Impfempfehlung für Herpes Zoster

Berlin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die Empfehlungen zur Herpes-Zoster-(HZ)-Impfung angepasst. Der Totimpfstoff Shingrix ist nun auch für Personen ab 18 Jahren mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung vorgesehen, heißt es im heute erschienenen epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts.
Bislang galt die Impfempfehlung für Risikopatienten ab 50 Jahren sowie allgemein ab 60 Jahren. „Für immunsupprimierte Personen, für Personen mit Autoimmunerkrankungen sowie für Personen mit schweren Ausprägungen von spezifischen chronischen Grunderkrankungen besteht unabhängig vom Alter ein erhöhtes Risiko, an HZ zu erkranken“, erklärt die STIKO.
Ziel der neuen Empfehlungen ist es die Häufigkeit der Infektionen zu verringern, aber auch Komplikationen wie Rezidive oder die postherpetische Neuralgie vermindern.
Allerdings sei das Risiko für die Erkrankungswahrscheinlichkeit und deren Folgen je nach Grunderkrankung unterschiedlich hoch: So hätten Personen mit einer mit angeborenen oder erworbenen Immundefizienz, etwa mit einer Autoimmunerkrankung oder unter Immunsuppressiven Therapien, das höchste Risiko.
Doch auch andere Grunderkrankungen, etwa chronische Nierenerkrankungen oder Diabetes mellitus könnten mit einem erhöhten HZ-Risiko verbunden sein, sofern die Grundkrankheit nicht gut eingestellt ist. Für Menschen mit gut kontrollierter Grunderkrankung gilt die Empfehlung dementsprechend nicht, betont die STIKO.
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