STIKO-Empfehlung zu Pneumokokken in Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen

Berlin – Die Schutzimpfungsrichtlinie empfiehlt jetzt bei der Pneumokokkenimpfung den 20-valenten Pneumokokkenkonjugatimpfstoff (PCV20). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) folgt damit einer Empfehlung der Ständige Impfkommission (STIKO).
PCV20 deckt 20 Serotypen ab und ist seit Anfang 2022 in Deutschland zugelassen. Der STIKO zufolge ist PCV20 den bisher empfohlenen Vakzinen – 23-valenter Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) und 13-valenter Pneumokokkenkonjugatimpfstoff (PCV13) – überlegen.
Laut Richtlinie haben folgende Personen künftig Anspruch auf eine Impfung mit dem neuen Impfstoff: Personen ab 60 Jahren, Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokkenerkrankungen sowie Personen ab 18 Jahren mit beruflicher Indikation – dazu gehören Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen mit einer Belastung durch Metallrauch.
Personen, die bereits mit PPSV23 gegen Pneumokokken geimpft sind, sollen der STIKO-Empfehlung zufolge frühestens sechs Jahre danach mit PCV20 geimpft werden. Das gilt auch für diejenigen, die im Vorfeld eine sequenzielle Impfung (PCV13 + PPSV23) erhalten haben. Besteht eine ausgeprägte Immundefizienz, kann bereits ein Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erfolgen.
Die Schutzimpfungsrichtlinie regelt die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen von gesetzlich Krankenversicherten auf Schutzimpfungen. Der G-BA legt bei neuen STIKO-Empfehlungen Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV innerhalb von zwei Monaten fest.
Bevor die überarbeitete Richtlinie in Kraft tritt muss sie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
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