Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie wieder per Video möglich

Berlin – In der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gibt es ab heute wieder die Möglichkeit zur Behandlung per Video. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die jeweiligen Berufsverbände geeinigt, wie die Kassenseite heute bekanntgab.
Die Sonderregelungen, die wegen der Coronapandemie die Videobehandlung ermöglichten, waren am 31. März 2022 ausgelaufen. Ein nahtloser Übergang in die Regelversorgung sei nicht möglich, weil einer der vier Berufsverbände den Vertragsentwurf nicht habe unterzeichnen wollen, schreiben die Kassen.
Daraufhin sei ein Schiedsverfahren angestoßen worden, das derzeit noch laufe. „Bis die Schiedsstelle eine Entscheidung getroffen hat, gilt nun eine Übergangsvereinbarung für die Videobehandlung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie“, hieß es vom GKV-Spitzenverband.
Die Übergangsvereinbarung bringe Therapeuten und Versicherten mehr Freiheit in der Gestaltung ihrer Therapie, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Gleichzeitig sei die Qualität der Videobehandlung gesichert.
Die Übergangsvereinbarung legt die Rahmenbedingungen einer Behandlung per Video in der Stimm,- Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie fest. So können etwa Kinder ab vier Jahren telemedizinisch behandelt werden, wenn ihre Medienkompetenz und Konzentrationsfähigkeit ausreicht und eine Bezugs- oder Betreuungsperson dabei ist.
Ausgeschlossen ist die Behandlung per Video, wenn zum Beispiel in der Schlucktherapie die Gefahr des Verschluckens besteht. Genau wie in der Physio- und Ernährungstherapie muss die erste Behandlung in Präsenz stattfinden und Versicherte müssen der weiteren Behandlung in telemedizinischer Form zustimmen.
Hinsichtlich der technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für alle Heilmittelbereiche die gleichen Standards. Therapeutinnen und Therapeuten brauchen neben einem internetfähigen Endgerät ein Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters. Die Liste der möglichen Anbieter ist an die entsprechende Übersicht für Ärzte angelehnt.
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