Strahlenschutzexperten wollen Hautkrebsprävention gesetzlich verankern

München – Bessere Möglichkeiten zur Vorbeugung von Hautkrebs fordert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zusammen mit Experten des UV-Schutz-Bündnisses. Das ist eine Kooperation von Gesellschaften, Organisationen und Behörden aus Strahlenschutz, Medizin, Wissenschaft und Arbeitsschutz, die sich für UV-Schutz einsetzen.
„Wir wollen die Zahl UV-bedingter Hautkrebserkrankungen reduzieren. Zuerst müssen wir aber deren Anstieg stoppen“, sagte die BfS-Präsidentin Inge Paulini bei einem Treffen des UV-Schutz-Bündnisses in Neuherberg bei München. Dafür bedürfe es der Aufklärung und Information und des Ausbaus von gesundheitsfördernden Strukturen. Die Strahlenschützer fordern, dafür die Hautkrebsprävention im Präventionsgesetz des Bundes zu verankern.
Mehr Hautkrebsneuerkrankungen
Berechnungen auf der Basis von Daten des Krebsregisters Schleswig-Holstein zeigen laut BfS, dass die Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen weiter zugenommen hat. Demnach erkrankten 2014 rund 291.000 Menschen neu an Hautkrebs, davon etwa 254.000 an Hautkrebs hellen Typs und etwa 36.000 an einem Melanom. Dies sind etwa zehn Prozent mehr als im Vorjahr 2013. „Diese Zahlen und die Tatsache, dass sich die Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen alle zehn bis 15 Jahre verdoppelt, zeigen ganz deutlich, dass Hautkrebs ein beachtenswertes Gesundheitsrisiko ist und wir dringend etwas dagegen tun müssen“, betonte Paulini.
Das Präventionsgesetz, das im Sommer 2015 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, Prävention und Gesundheitsförderung im Lebensumfeld der Menschen zu etablieren, also in Kindertagesstätten, Schulen, am Arbeitsplatz oder im Pflegeheim. Gemeinsam mit den 19 weiteren Partnern im UV-Schutz-Bündnis fordert das BfS, Hautkrebsprävention als Teilziel der Gesundheitsziele „Gesund aufwachsen“ und „Gesund alt werden“ in das Präventionsgesetz aufzunehmen und dem UV-Schutz so einen zusätzlichen Schub zu verleihen.
Bereits im vergangenen Jahr hat das Bündnis ein Grundsatzpapier „Vorbeugung gesundheitlicher Schäden durch die Sonne – Verhältnisprävention in der Stadt und auf dem Land“, erarbeitet. Die Verhältnisprävention ziele darauf ab, technische, organisatorische und soziale Bedingungen des gesellschaftlichen Umfeldes und der Umwelt so zu verändern, dass Krankheiten vorgebeugt werden könne, hieß es aus dem Bündnis.
Um gesundheitliche Schäden durch zu viel Sonne zu vermeiden, sollte das Lebens- und Arbeitsumfeld der Menschen so gestaltet werden, dass alle, die sich im Freien aufhielten, starker UV-Strahlung und – soweit das mit UV-minimierenden Maßnahmen möglich ist – auch hoher Hitzebelastung ausweichen könnten. Möglich sei zum Beispiel, verstärkt schattenspendende Plätze einzurichten und Tagesabläufe und Arbeitsprozesse an die aktuelle UV-Belastung anzupassen, heißt es in dem Papier.
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