Strategiepapier zur Krankenhausversorgung in Sachsen vorgelegt

Dresden – Verschiedene Gesundheitsorganisationen in Sachsen haben ein „Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel“ erstellt und an Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) übergeben.
In vielen Regionen Sachens wird es in den nächsten Jahren zu einem weiteren Rückgang der Einwohnerzahlen kommen, das Stadt-Land-Gefälle wird sich vermutlich weiter vergrößern. Der Altersdurchschnitt wird Prognosen zufolge ebenso steigen wie die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Erwerbstätigen. Zudem wird sich der bereits jetzt zu beobachtende Fachkräftemangel weiter verschärfen.
Gesundheitsorganisationen und Politik – unter anderem die Krankenhausgesellschaft Sachsen, die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen – haben diese Situation in einer „Zukunftswerkstatt für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz“ erörtert und Empfehlungen formuliert, um den Menschen im Land weiterhin eine gute medizinische Versorgung bieten zu können.
„Es braucht sowohl fortschrittliche Spitzenmedizin als auch bedarfsgerechte Grundversorgung in der Fläche. Das kann gelingen durch eine stärkere Aufgabenteilung der Krankenhäuser, sektorenübergreifende Versorgung mithilfe von Gesundheitszentren und digitale Gesundheitsangebote“, sagte Dresdens Gesundheitsbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann.
„Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels müssen wir die Qualität der Versorgung und dafür notwendige Kooperationen ins Zentrum der Aufmerksamkeit stellen“, ergänzte Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.
„Gerade bei dem Thema Vernetzung sehen wir die größten Chancen, die Versorgung im Freistaat vorausschauend, bedarfsgerecht, nachhaltig und effizient zu gestalten und so die Behandlungsqualität zu erhöhen und das Personal zu entlasten“, betonte Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK Plus.
„Bereits heute kooperieren unsere ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte mit Kliniken in vielen Bereichen. Zukünftig wird dies noch bedeutender werden, gerade auch vor dem Hintergrund einer ambulanter werdenden Medizin“, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Klaus Heckemann.
„Ich kann versichern, dass diese essenziellen Impulse im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes berücksichtigt werden“, kündigte Köpping an.
Das Krankenhausgesetz wird nach dem Beschluss durch das Kabinett Anfang März zunächst in ein Anhörungsverfahren gehen. Voraussichtlich im Sommer/Herbst wird sich der Landtag damit in den entsprechenden Ausschüssen befassen und dann den abgestimmten Entwurf zur Abstimmung auf die Tagesordnung des Plenums setzen.
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