Streeck wirft Frage nach teuren Medikamenten für sehr Alte auf

Berlin – Der CDU-Gesundheitspolitiker und Drogenbeauftragte der Bundesregierung Hendrik Streeck hat die Frage aufgeworfen, ob man sehr alten Menschen noch besonders teure Medikamente verordnen sollte.
Es brauche in der medizinischen Selbstverwaltung „klarere und verbindliche Leitlinien, dass bestimmte Medikamente auch nicht immer ausprobiert werden sollten – es gibt einfach Phasen im Leben, wo man bestimmte Medikamente auch nicht mehr einfach so benutzen sollte“, sagte er in der Talksendung „Meinungsfreiheit“ des Senders Welt TV.
Streeck wies beispielhaft auf Erkrankungen wie fortgeschrittene Krebserkrankungen hin und den – offensichtlich theoretisch gemeinten – Fall, dass eine neue Studie über Möglichkeiten herauskomme, dabei die Sterblichkeit um zehn Prozent zu reduzieren.
„Wenn man das aber bei einer 100-Jährigen macht, dann ist die Frage: Will man wirklich diese teuren Medikamente?“, sagte der Bundestagsabgeordnete, der als Virologe in der Coronazeit breiter bekannt geworden war.
Er berichtete auch von persönlichen Erfahrungen vor dem Tod seines an Lungenkrebs erkrankten Vaters. „Es wurde in den letzten Wochen, wo er gestorben ist, so viel Geld ausgegeben. Und es hat nichts gebracht. Es wurden die neuesten Therapien aufgefahren. Es hat nichts gebracht. Und er hat mehr dort ausgegeben als je in seinem ganzen Leben im Gesundheitswesen“, sagte er und resümierte: „Das ist einfach nur die Frage. Das gehört in die medizinische Selbstverwaltung.“
Die Linke kritisierte die Überlegungen. „Solche Gedankenspiele von einem CDU-Gesundheitspolitiker sind nur noch beschämend“, sagte Linksfraktionschef Sören Pellmann der Rheinischen Post. „Diese Debatte zu eröffnen, sägt weiter am gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Streeck müsse seinen Vorstoß mal ausbuchstabieren. „Ab welchem Alter soll denn ein Leben aus seiner Sicht nicht mehr schützenswert sein – ab 85, 90, 95?“
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat den Vorschlag zurückgewiesen. „Jeder hat den gesetzlichen Anspruch auf eine bestmögliche Medikamentenversorgung. Ob das eine maximale oder palliative Therapie ist, hängt dabei sowohl vom Angebot als auch dem Willen des Patienten ab. Kosten und Alter dürfen keine Ausschlusskriterien sein“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.
Anstatt sozialen Unfrieden zu stiften, solle sich der Beauftragte auf seine Kernaufgaben der Drogenbekämpfung konzentrieren, fügte Brysch hinzu.
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