Streit um Existenz von Masernvirus: Urteil zieht Schlussstrich
Karlsruhe/Stuttgart – Der skurrile Streit um die Existenz von Masernviren zwischen einem Mediziner aus dem Saarland und einem Impfgegner vom Bodensee ist beendet. Der Bundesgerichthof hat die Revision des Mediziners gegen ein Urteil vom Februar 2016 endgültig abgelehnt, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gestern mit. Zuvor hatten die Kieler Nachrichten berichtet.
Ausgangspunkt war eine Prämie von 100.000 Euro, die der Impfgegner demjenigen versprochen hatte, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefert, mit der die Existenz des Virus belegt wird. Der Mediziner nahm das Angebot ernst, reichte mehrere Arbeiten ein – und seine Kontonummer.
Während das Landgericht Ravensburg den Impfgegner zur Zahlung seiner „Wettschuld“ verpflichtet hatte, sah das OLG dies anders. Es habe sich um eine Auslobung gehandelt, und der Auslobende bestimme die Regeln. Reichten ihm die Belege nicht, müsse er nicht bezahlen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: