Streit um Öffnung von Krankenhäusern in unterversorgten Gebieten
Berlin – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat ein positives Fazit der bisherigen schwarz-roten Gesundheitspolitik gezogen. „Die Regierung hat mit dem Finanzierungsgesetz notwendige Reformen angestoßen und auch den Mut gehabt, falsche Entscheidungen der Vorgängerregierung, wie den individuellen Zusatzbeitrag, zu korrigieren“, sagte der vdek-Vorsitzende Christian Zahn heute auf der Mitgliederversammlung seines Verbandes. Er kritisierte jedoch, dass zukünftige Ausgabensteigerungen durch den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz allein die Versicherten zu tragen hätten.
Für das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angekündigte Versorgungsstrukturgesetz II forderte Zahn eine stärkere Orientierung an den regionalen und generationsspezifischen Bedürfnissen der Menschen: „Der Anteil der Hochbetagten steigt und wird vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen spürbar werden. Die regionale Gesundheitsinfrastruktur muss sich auf diese Entwicklung einstellen.“ Deshalb müsse die sektorenübergreifende Versorgung konsequent verbessert werden. Hierzu gehöre zum Beispiel eine Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Grundversorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten.
KBV: Öffnung der Krankenhäuser wirkt sich negativ auf Niederlassungswilligkeit aus
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD angekündigt, die Möglichkeit zur Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung in unterversorgten Gebieten verbessern zu wollen. Zu dem Zweck wollen sie den Zulassungsausschuss dazu verpflichten, Krankenhäuser in unterversorgten Gebieten für die ambulante Versorgung zu ermächtigen, wenn die Häuser dies wollen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt eine Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung in unterversorgten Regionen hingegen ab. Denn zum einen bestehe schon heute die Möglichkeit, Krankenhäuser bedarfsorientiert zu ermächtigen. Zum anderen fehlten Krankenhäusern in strukturschwachen Regionen ebenfalls Ärzte der Grundversorgung. Und schließlich würde sich die Regelung nicht nur kontraproduktiv auf die Niederlassungswilligkeit von Ärzten in unterversorgten Regionen auswirken, sondern auch Niederlassungen blockieren.
Ebenfalls im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD einen Innovationsfonds zur Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen angekündigt. Vdek-Vorsitzender Zahn lobte diese Idee, da sie die Chance biete, die sektorenübergreifende Versorgung durch spezielle Modellprojekte, die über die Regelversorgung hinausgehen, zu verbessern.
Allerdings müsse der Gesetzgeber klare Kriterien aufstellen, „damit nicht jedes Wald-und-Wiesen-Projekt Fördermittel erzielen kann“. Auch ökonomische Einzelinteressen der Leistungserbringer müssten hinten anstehen und die Krankenkassen an den Entscheidungen der Mittelverwendung beteiligt werden.
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