Politik

Studie: Suizid mit ärztlicher Hilfe ist selten

  • Montag, 1. Dezember 2014

Bochum – Einer aktuellen Befragung von Ärzte zufolge ist Selbsttötung mit ärztlicher Hilfe der Ausnahmefall. Zu diesem Schluss kommt eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Medizinische Ethik der Ruhr-Universität Bochum. Nur ein Fall von ärztlich assistiertem Suizid ist den Studienleitern bei der Befragung von 734 Medizinern genannt worden. Bei dieser Form der Sterbehilfe unterstützt der Arzt, der Patient vollzieht jedoch die letzte Handlung.

Die Bundesärztekammer lehnt ärztliche Hilfe zur Selbsttötung ab. In ihren Grundsätzen dazu heißt es: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe." Auch der Deutsche Ärztetag hatte 2011 mit großer Mehrheit für eine Überarbeitung des § 16 der (Muster-)Berufsordnung votiert. Danach ist es Ärzten verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.

Kürzlich hatten sich auch die Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin geschlossen gegen den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen. Ihrer Ansicht nach ist eine  solche Beihilfe keine ärztliche Aufgabe, wohl aber sich den Menschen in Not mit aller Kompetenz und Fürsorge zuzuwenden. Wichtig seien öffentliche Aufklärung und Auseinan­der­setzung mit den Themen Krankheit, Sterben, Tod und Trauer sowie die Verbesserung der Fortbildung von Ärzten und Pflegern zur Begleitung Schwerkranker, so die Pallia­tivmediziner.

Nach der Studie der Ruhr-Universität lehnen 34 Prozent der befragten Mediziner ein generelles Verbot ab. Jeder Vierte befürwortet es, die meisten - 41 Prozent - sind unentschieden. Auch bei der Frage, ob sie im Zweifelsfall beim Sterben helfen würden, wenn ein Patient dies verlangt, ist die Meinung geteilt: 40 Prozent der befragten Ärzte gaben an, dass sie sich dies unter bestimmten Bedingungen vorstellen könnten. Für 42 Prozent der Befragten ist das jedoch nicht vorstellbar.

dpa/mis

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