Sterbehilfe: Ethikrat lenkt Blick auf Suizidbeihelfer

Berlin – Sehr kontrovers und offen setzte sich der Deutsche Ethikrat gestern in Berlin sowohl in einer öffentlichen vierstündigen Debatte als auch in nicht öffentlicher Sitzung mit Fragen der Suizidbeihilfe auseinander. Dabei zeigte sich, dass unter den Mitgliedern eine starke Skepsis gegenüber gesetzlichen Regulierungen bezüglich des assistierten Suizids vorherrscht. „Die eine gute Lösung gibt es nicht“, sagte die Ratsvorsitzende Christiane Woopen. Alle Möglichkeiten hätten aus ethischer Perspektive Vor- und Nachteile. „Es gibt viele individuelle Situationen im Alltag. Man muss schauen, wie man diesen am besten gerecht wird und welche Lösung am besten zu unserer Gesellschaft passt“, erklärte sie.
Die Medizinethikerin skizzierte fünf mögliche Optionen: Keine Änderung der bestehenden Gesetzeslage, ein umfassendes Verbot der Suizidbeihilfe, ein grundsätzliches Verbot mit gleichzeitiger Definition bestimmter Ausnahmen, ein grundsätzliches Tolerieren der Suizidbeihilfe unter Definition bestimmter Verbote sowie eine Regelung der Suizidbeihilfe außerhalb des Strafrechts.
Ärzte sind die am denkbar schlechtesten geeigneten Helfer für einen Suizid
Entschieden wehrte sich die Ärztin Christiane Fischer gegen Vorschläge zu gesetzlichen Regelungen, die Ärzte zu Suizidbeihelfern machen. „Ärzte sind die am denkbar schlechtesten geeigneten Helfer für diese Aufgabe“, sagte sie. Man müsse es vermeiden, ein Signal in die Gesellschaft zu senden, dass Suizid und Beihilfe dazu ein Normalfall ist. Die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung sagten, dass die Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe ist. Dabei müsse es bleiben. „Der assistierte Suizid durch Ärzte würde grundlegende Änderungen des Selbst- und des Fremdverständnisses von Ärzten zur Folge haben“, betonte Arzt Eckhard Nagel.
Freien Willen des Suizidwilligen nicht überschätzen
Mehrere Mitglieder des Ethikrates, darunter Nagel, der Psychotherapeut Michael Wunder und der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, warnten zudem davor, die Freiverantwortlichkeit eines Suizidwilligen zu überschätzen. „Die Frage nach der Freiwilligkeit eines Patienten zu dem Suizidwunsch ist oft schwer zu entscheiden“, sagte Nagel. Zum Teil sei dieser Wunsch auch das Symptom einer psychischen Erkrankung.
Die Entscheidung zu einem Suizid bewege sich stets auf einer Skala zwischen einem freien „Bilanz-Suizid“ und dem „Appell-Suizid“, der hauptsächlich einen Hilfeschrei darstelle, erklärte Wunder. Er habe Angst davor, den assistierten Suizid zu einer wählbaren Leistung zu machen. Nötig wären stattdessen noch mehr niedrigschwellige Präventionsangebote für Suizidwillige und auch eine bessere Fortbildung der Menschen in Sozialberufen, um Hilfeschreie besser zu erkennen.
Sterbehilfevereine: Subtiler Druck möglich
Ablehnend äußerte sich eine Mehrheit der Mitglieder über Sterbehilfe-Vereine, die mit der Beihilfe zum Suizid Geld verdienen. Auch der Strafrechtler Reinhard Merkel, der grundsätzlich skeptisch einem generellen Verbot organisierter Beihilfe zum Suizid im Strafrecht gegenüber steht, kann sich ein Verbot von auf Profit orientierten Organisationen vorstellen. Hier stelle sich nämlich die Frage nach einer tatsächlich freiverantwortlichen Entscheidung des Suizidwilligen. „Wenn das Risiko besteht, dass der Suizid nicht frei verantwortlich begangen wird, kann rechtlich die Beihilfe dazu Unrecht sein“, sagte er. Sei ein persönlicher Gewinn im Spiel, könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein subtiler Druck auf den Menschen ausgeübt werde.
Der Verfassungsrechtler Wolfram Höfling hält es dagegen für unproblematisch, neben der geschäftsmäßigen auch die rein gewerbsmäßige Form der Suizidhilfe zu verbieten. Ein Eigeninteresse könne sich bei jeder organisierten Form zeigen, meint er.
Vor einer gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe hält der Ethikrat eine weitere gesellschaftliche Debatte für dringend erforderlich. Sie sollte sich nicht nur auf Fragen der Suizidbeihilfe begrenzen, sondern auch die Stärkung der Suizidprävention sowie den Ausbau der Palliativmedizin in den Blick nehmen, forderten mehrere Mitglieder. Bereits im September 2012 hatte sich der Ethikrat dazu geäußert und eine Regulierung der organisierten Suizidbeihilfe empfohlen sowie eine breite gesellschaftliche Debatte angemahnt.
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