Studierende und medizinische Fakultät wehren sich gegen Amtsarztquote

Berlin – Studierende und die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wehren sich gegen Bestrebungen in Sachsen-Anhalt, eine Amtsarztquote im Medizinstudium einzuführen. Zusammen mit der Fakultät haben sich die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) und die medizinischen Fachschaften Halle und Magdeburg an die Landesregierung gewandt.
Sie kritisieren, eine solche Quote schränke die Berufs- und Ausbildungsfreiheit ein. „Die blanke Hilflosigkeit nach jahrelanger Vernachlässigung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) offenbart sich zusehends“, sagte Tobias Henke, Vorstandsmitglied der bvmd.
Fakultät und Studierende begrüßen zwar, dass der ÖGD auf die politische Agenda komme. „Die Lösung, die nun aufgebracht wird, verfehlt aber das Ziel, zeugt von einem Unverständnis der herrschenden Problematik und ist sozialpolitisch in hohem Maße ungerecht“, kritisieren sie.
Zudem habe eine Quote eine hohe Signalwirkung – und zwar derart, dass der ÖGD derart unattraktiv sei, dass nur noch Zwangsmaßnahmen wirksam zu sein schienen. „Dieses Narrativ torpediert jegliche Bemühung, die Arbeit im ÖGD als attraktives Berufsbild zu etablieren“, warnen sie.
Sie geben zudem zu bedenken, dass die ersten Fachärzte aus einer solchen Maßnahme frühestens in zwölf bis 15 Jahren zur Verfügung stünden. Die Möglichkeit, sich mit einer Strafzahlung aus der Verpflichtung herauszukaufen, diskriminiere außerdem weniger gut situierte Studierende.
Auch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hatte sich gegen eine Amtsarztquote ausgesprochen und dafür einen Quereinstieg ins Gespräch gebracht. „Eine von der Politik angeregte Amtsarztquote, analog zur Allgemeinmedizin, stellt keine sinnvolle und schnelle Abhilfe dar“, erklärte die Präsidentin der Ärztekammer, Simone Heinemann-Meerz, Mitte Januar.
Kritik an dem Vorhaben übten zudem die Studierenden im Hartmannbund (HB). Das Instrument verbaue Studienbewerbern schon vor Antritt des Studiums viele Möglichkeiten und widerspreche der Freiheit des Arztberufs und der Bildungsgerechtigkeit, hieß es aus dem HB.
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