Politik

ÖGD-Quote öffnet Tür zum Medizinstudium

  • Freitag, 28. Januar 2022
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München – Medizin studieren unabhängig von der Abiturnote? In Bayern ist das zum Wintersemester 2022/23 möglich. Und zwar über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Denn bis zu ein Prozent der in Bayern zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze werden ab dem 1. Februar an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss der Weiterbildung für eine Dauer von zehn Jahren im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern zu arbeiten.

„Mein Ziel ist es, den Öffentlichen Gesundheitsdienst weiter zu stärken und auszubauen“, sagte der bay­erische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Ein Baustein dabei sei die ÖGD-Quote, über die sich junge Menschen unabhängig von ihrer Abiturnote für einen Studienplatz in der Humanmedizin be­wer­ben könnten. „Für die Zulassung schauen wir allein auf die fachliche und persönliche Qualifikation“, so der Minister.

Das Auswahlverfahren erfolgt dabei in zwei Stufen. In der ersten Stufe spielen das Ergebnis eines fach­spezifischen Studieneignungstests, das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf und die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder eh­ren­amtlichen Tätigkeit eine Rolle.

In der zweiten Stufe findet ein strukturiertes und standardisiertes Ge­spräch statt, in dem die individuelle Eignung sowie die Motivation für eine Tätigkeit im ÖGD geklärt wer­den. Zuständig für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren, die Administration und das Monitoring ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Neben der ÖGD-Quote können junge Menschen ihren Medizinstudienplatz auch über die Landarztquote erhalten. Bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze hält der Freistaat für Bewerber vor, die ein beson­deres Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum haben.

Dafür verpflichten sich die jungen Menschen, später mindestens zehn Jahre lang als Hausarzt in einer Region zu arbeiten, die medi­zi­nisch unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist.

hil/sb

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