Substitutionsrichtlinie der Bundesärztekammer aktualisiert

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ihre „Richtlinie zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger/Opioid-Agonisten-Therapie“ aktualisiert. Sie berücksichtigt insbesondere die im Jahr 2025 veröffentlichte S3-Leitlinie „Opioidbezogene Störungen“.
„Mit der Überarbeitung stellen wir sicher, dass die Richtlinie den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft widerspiegelt und Ärztinnen und Ärzten eine verlässliche Vorgabe für die Versorgung opioidabhängiger Menschen bietet“, sagte Christine Neumann-Grutzeck, Co-Vorsitzende des Ausschusses „Sucht und Drogen“ der BÄK.
Dabei geht es unter anderem um die Therapieziele der substitutionsgestützten Behandlung, die allgemeinen Voraussetzungen für die Einleitung und Fortführung einer Substitution sowie die Erstellung eines Therapiekonzepts.
Letzteres umfasst insbesondere die Auswahl des Substitutionsmittels, die Bewertung und Kontrolle des Therapieverlaufs, die Voraussetzungen für das Verschreiben eines Substitutionsmittels zur eigenverantwortlichen Einnahme sowie psychosoziale Betreuungsmaßnahmen. Außerdem beschreibt die Richtlinie Anforderungen an die ärztliche Dokumentation.
Ein Schwerpunkt der Aktualisierung ist die Aufnahme von nasalem Take-home-Naloxon zur Notfallbehandlung bei Opioid-Überdosierungen. Darüber hinaus wurden die Inhalte der Richtlinie zur Substitutionsbehandlung bei Schwangeren, Gebärenden und Stillenden, zur Bewertung des Therapieverlaufs sowie zur Behandlung mit Diamorphin angepasst.
Die neuesten Zahlen zu den drogenbedingten Todesfällen verdeutlichen aus Sicht der BÄK die Bedeutung wirksamer schadensminimierender Maßnahmen. Im Jahr 2025 starben bundesweit 2.150 Menschen an den Folgen des Drogenkonsums, in 1.316 Fällen waren Opiate oder Opioide beteiligt.
„Die aktuellen Zahlen machen deutlich, dass nasales Take-home-Naloxon ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Suchtmedizin ist“, erklärte Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Sucht und Drogen“ der BÄK. Mit der Aufnahme stärke die Richtlinie einen evidenzbasierten Ansatz, um Todesfälle infolge von Opioid-Überdosierungen zu verhindern.
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