Ausland

Südkorea erlaubt erstmals Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch

  • Mittwoch, 16. September 2026
Das Verfassungsgericht in Seoul, Südkorea. /picture alliance, XinHua, Yao Qilin
Das Verfassungsgericht in Seoul, Südkorea. /picture alliance, XinHua, Yao Qilin
Dieses Dialog-Fenster öffnen

Seoul – In Südkorea sollen erstmals Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch zugelassen werden. Wie das Ministerium für Gleichstellung und Familie mitteilte, steht die Genehmigung eines entsprechenden Präparats zwar noch aus. Allerdings ist die grundsätzliche Zulassung nun politisch beschlossene Sache.

Bei der südkoreanischen Arzneimittelbehörde läuft derzeit das Prüfverfahren für ein importiertes Medikament, das künftig bis zur neunten Schwangerschaftswoche eingesetzt werden könnte. In den ersten zwei Jahren nach der für das erste Quartal 2027 geplanten Einführung sollen die Medikamente von Ärzten verschrieben und ausgegeben werden.

Anschließend soll die Regelung abhängig von Erfahrungen mit Nebenwirkungen und anderen Sicherheitsaspekten schrittweise gelockert werden.

Hintergrund ist eine Entscheidung des südkoreanischen Verfassungsgerichts von 2019. Es erklärte die bis dato geltenden Vorschriften zur Bestrafung von Schwangerschaftsabbrüchen für verfassungswidrig. Die Richter forderten eine Neuregelung, die aber bis jetzt auf sich warten ließ.

Obwohl Südkorea zu den wirtschaftlich und technologisch am weitesten entwickelten Ländern Asiens zählt, ist die Gesellschaft insbesondere bei Geschlechterfragen sehr traditionell und konservativ geprägt.

Schwangerschaftsabbrüche gelten bis heute als umstritten. Auch der starke Einfluss christlicher Gruppen trug dazu bei, dass das Thema jahrelange tabuisiert und – trotz Urteil des Verfassungsgerichts – nur sehr zögerlich von der Politik angegangen wurde. 

dpa

Diskutieren Sie mit:

Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen

Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.

Jetzt bei Google bevorzugen

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung