Symptomkontrolle bei Sterbenden ab sofort verordnungsfähig

Berlin – Um die pflegerische Versorgung sterbender Menschen in ihrer häuslichen Umgebung zu verbessern, dürfen Vertragsärzte für Palliativpatienten jetzt Symptomkontrollen verordnen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Hinweis auf einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses hingewiesen.
Die Symptomkontrollen sollen helfen, Krankheitszeichen und mögliche Begleiterscheinungen möglichst zeitnah zu erkennen und so die Lebensqualität der von Palliativpatienten zu verbessern. Insbesondere bei Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, pulmonalen oder kardialen Symptomen und Obstipation sowie bei exulzerierenden Wunden, Krampfanfällen, Blutungen oder akuten Angstzuständen sei eine Symptomkontrolle zu empfehlen, so die KBV.
Allerdings dürfe die Leistung ausschließlich Patienten verordnet werden, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, nur noch kurze Zeit zu leben haben und nicht im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) behandelt werden. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Leistung dagegen auch bei längerer prognostizierter Lebenserwartung verordnungsfähig.
Der G-BA hatte bereits im März 2017 beschlossen, die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten als neue Leistung in die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege aufzunehmen und damit eine Vorgabe des Hospiz- und Palliativgesetzes umgesetzt. Ziel ist es, den Hospiz- und Palliativgedanken stärker in der Regelversorgung zu verankern und die ambulante Palliativversorgung weiter zu stärken. Seit Ende November ist der Beschluss in Kraft.
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