Politik

Symptomkontrolle bei Sterbenden ab sofort verordnungsfähig

  • Freitag, 1. Dezember 2017
/dpa
/dpa

Berlin – Um die pflegerische Versorgung sterbender Menschen in ihrer häuslichen Umgebung zu verbessern, dürfen Vertragsärzte für Palliativpatienten jetzt Symptomkontrollen verordnen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Hinweis auf einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundes­ausschusses hingewiesen.

Die Symptomkontrollen sollen helfen, Krankheitszeichen und mögliche Begleit­erscheinungen möglichst zeitnah zu erkennen und so die Lebensqualität der von Palliativpatienten zu verbessern. Insbesondere bei Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, pulmonalen oder kardialen Symptomen und Obstipation sowie bei exulzerierenden Wunden, Krampfanfällen, Blutungen oder akuten Angstzuständen sei eine Symptom­kontrolle zu empfehlen, so die KBV.

Allerdings dürfe die Leistung ausschließlich Patienten verordnet werden, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, nur noch kurze Zeit zu leben haben und nicht im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) behandelt werden. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Leistung dagegen auch bei längerer prognosti­zier­ter Lebenserwartung verordnungsfähig.

Der G-BA hatte bereits im März 2017 beschlossen, die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten als neue Leistung in die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege aufzunehmen und damit eine Vorgabe des Hospiz- und Palliativgesetzes umgesetzt. Ziel ist es, den Hospiz- und Palliativgedanken stärker in der Regelversorgung zu verankern und die ambulante Palliativversorgung weiter zu stärken. Seit Ende November ist der Beschluss in Kraft.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung