Tarifeinigung für Ärzte am Klinikum Chemnitz

Dresden – Für die rund 600 Ärzte am Klinikum Chemnitz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024 ein neuer Tarifabschluss mit dem Marburger Bund Sachsen. Die Tarifpartner einigten sich nach Angaben der Gewerkschaft auf eine bessere Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben, auf einen steuerfreien Inflationsausgleich und Gehaltssteigerungen.
Die Einigung wurde nach zwei Verhandlungsrunden am 30. Januar 2024 erzielt. Jetzt liegt die Zustimmung aller zuständigen Gremien zum Eckpunktepapier vor. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 18 Monate.
Ein zentrales Verhandlungsergebnis sind verlässlichere Arbeitszeiten. Die Tarifpartner vereinbarten zudem mehr Vorlauf bei der Dienstplanung und höhere Zuschläge bei kurzfristigen Dienstplanänderungen.
„Überstunden anzuordnen oder Ärzte kurzfristig aus dem Frei zu holen, wird für den Arbeitgeber teurer“, sagte Peter Schreiter, Mitglied der ärztlichen Tarifkommission am Klinikum Chemnitz und Beisitzer im MB Sachsen Landesvorstand. Die Tarifeinigung solle zu einer besseren Planbarkeit des privaten Alltags führen.
Geregelt wurde auch eine neue durchschnittliche Maximalwochenarbeitszeit. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Ärztinnen und Ärzte des Klinikums Chemnitz unter bestimmten Voraussetzungen durchschnittlich höchstens 56 Stunden pro Woche arbeiten. Noch bis Juni 2023 war eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden im ärztlichen Dienst möglich.
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt durchschnittlich nicht mehr als acht Arbeitsstunden pro Werktag beziehungsweise durchschnittlich 48 Stunden pro Woche. Abweichungen davon sind grundsätzlich nur durch eine entsprechende Vereinbarung in einem Tarifvertrag zulässig. Um die Patientenversorgung trotz Ärztemangel in Krankenhäusern sicherzustellen, ermöglichten die Tarifverträge des Marburger Bundes unter bestimmten Voraussetzungen längere Arbeitszeiten, so die Gewerkschaft.
Zwischen dem 1. April 2024 und dem 1. März 2025 erhalten die Ärzte zudem eine dreistufige lineare Gehaltssteigerung um insgesamt neun Prozent. Die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung von 2.200 Euro wird im Laufe des Jahres 2024 in mehreren Schritten ausgezahlt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: