Ärzteschaft

Tarifeinigung für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern

  • Mittwoch, 22. Mai 2019
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Berlin – Auf eine verlässlichere Dienstplanung, eine Begrenzung der Bereitschafts­dienste, eine elektronische Arbeitszeiterfassung sowie insgesamt 6,5 Prozent mehr Gehalt für die rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern ha­ben sich heute in Berlin der Marburger Bund (MB) und die Vereinigung der kommu­na­len Arbeitgeberverbände (VKA) geeinigt. Ein Streik der Ärzte an den kommunalen Kliniken konnte damit abgewendet werden.

Die wichtigsten Regelungen: Vom 1. Juli dieses Jahres an sollen die Arbeitszeiten der Ärzte vollständig durch elektronische oder andere ebenso genaue Verfahren erfasst werden. Dabei gilt die gesamte Anwesenheit als Arbeitszeit, bis auf die tatsächlich gewährten Pausen.

Vom 1. Januar 2020 an haben Ärzte im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres An­spruch auf mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden im Monat. Dienstpläne müssen künftig spätestens einen Monat im Voraus aufgestellt werden. Übernehmen Ärzte mehr als fünf Bereitschaftsdienste im Monat oder werden Dienstpläne kurzfristig ge­ändert, werden Gehaltszuschläge fällig.

Die Gehälter der Krankenhausärzte erhöhen sich in drei Stufen: Rückwirkend zum 1. Januar 2019 erhalten die Ärzte 2,5 Prozent mehr Gehalt, vom 1. Januar 2020 an wei­tere zwei Prozent und vom 1. Januar 2021 an gibt es noch einmal zwei Prozent mehr.

Arbeitgeber erkennen Marburger Bund als Gewerkschaft der Ärzte an

Bereits vor dieser abschließenden fünften Verhandlungsrunde hatte die VKA den Mar­burger Bund als ausschließlich zuständige Gewerkschaft für die Ärzte an den kommu­nalen Krankenhäusern anerkannt.

Grundsätzlich gilt nach dem Tarifeinheitsgesetz von 2015 in einem Betrieb nur der Tarif­vertrag derjenigen Gewerkschaft, die dort die meisten Mitglieder hat. Die Verein­ba­­rung mit der VKA war deshalb notwendig, um eine mögliche Verdrängung des Ärztetarif­vertrages auszuschließen.

Dem MB zufolge hat die VKA auch die Tarifzuständigkeit der Ärztegewerkschaft für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst anerkannt. Für diese wird es separate Tarifverhandlungen geben, die bis spätestens Ende Oktober 2019 aufge­nommen werden sollen.

Erfolg hartnäckiger Tarifarbeit

„Mit der heutigen Einigung verringern wir die Gesamtbelastung der Ärztinnen und Ärzte und schaffen verlässlichere Rahmenbedingungen“, erklärte MB-Verhandlungs­führer Rolf Lübke im Anschluss an die Verhandlungen.

„Für den MB ist das ein bemerkenswerter Erfolg hartnäckiger Tarifarbeit und auch ein Verdienst Tausender Mitglieder, die in den vergangenen Wochen an Warnstreiks teil­genommen haben“, sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke. Wesentliche Forderun­gen der Ärztegewerkschaft seien erfüllt worden. „Bei der Arbeitszeiterfassung ist sogar eine Zeitenwende gelungen“, meinte Henke. Das vom MB geforderte Prinzip „Anwe­sen­heit ist geleistete Arbeitszeit“ sei nunmehr im Tarifvertrag fest verankert.

Von schwierigen Verhandlungen sprach die VKA. Die Arbeitgeber seien „bis an die Grenze des Möglichen gegangen“, erklärte deren Verhandlungsführer Dirk Tenzer. Alles in allem habe man aber ein akzeptables Ergebnis erzielt.

Die verhandelten Einkommensverbesserungen und verlässlicheren Arbeitsbedingun­gen erhöhten die Attraktivität der kommunalen Krankenhäuser als Arbeitgeber. „Die kommu­nalen Krankenhäuser haben damit jetzt ein innovatives Arbeitsmodell, das sie deutlich von allen anderen Krankenhausträgern in Deutschland abhebt“, erklärte Tenzer.

Der Tarifvertrag läuft über 33 Monate. Der heutigen Einigung müssen die Tarifgremien von MB und VKA noch zustimmen.

HK

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