Techniker Kasse fordert Konsequenzen aus Bottroper Zytostatika-Fälschungsskandal

Hamburg – Arzneimittelrechtliche Konsequenzen aus dem Bottroper Zytostatikaskandal fordert die Techniker Krankenkasse (TK). „Krebspatienten müssen darauf vertrauen können, dass sie die richtigen Medikamente erhalten“, hieß es aus der Kasse. Nötig seien daher verpflichtende Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die gewährleisteten, dass Zytostatika ordnungsgemäß hergestellt und abgegeben würden.
Hintergrund ist ein laufender Rechtsstreit um einen Apotheker aus Bottrop. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2012 und 2016 Krebsmedikamente mit zu wenig Wirkstoff versehen, aber voll abgerechnet zu haben. Dadurch soll allein den gesetzlichen Krankenkassen ein Schaden von rund 56 Millionen Euro entstanden sein. Mindestens 1.000 Krebskranke sollen betroffen sein. Die Anklage lautet auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, Betrug und versuchte Körperverletzung.
„Der Fall aus Bottrop zeigt, dass das heutige System eklatante Schwächen aufweist“, erklärte Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK.
Im Augenblick sind rund 300 Apotheken in Deutschland berechtigt, Zytostatika herzustellen. Um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen, sollten nach Auffassung der TK mehr – auch unangekündigte – Kontrollen vor Ort stattfinden. Außerdem sollte der Wirkstoffgehalt der hergestellten Krebsmedikamente regelmäßig per Stichprobe überprüft werden. „Und auch für den Herstellungsprozess sollten klare Regeln für das Qualitätsmanagement gelten, die beispielsweise ein verpflichtendes Vier-Augen-Prinzip umfassen“, hieß es von der Kasse.
Die TK fordert außerdem, die Justiz besser für die Untersuchung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen aufzustellen. „Gute Erfahrungen in anderen Bereichen sprechen dafür, auch für das Gesundheitswesen mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu schaffen, um Kompetenzen und Fachwissen stärker zu konzentrieren“, forderte die Krankenkasse.
Für Konsequenzen aus dem Arzneimittelskandal sprechen sich auch die Apothekerverbände aus. Künftig sollte nur noch die Herstellung der Mittel vergütet werden, forderte zum Beispiel der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt. Geld sollten die Schwerpunktapotheken „nur noch für tatsächlich erbrachte Leistung“ erhalten und nicht mehr für die Wirkstoffe. Bei der Honorierung der Produktion würden bisher „falsche Anreize gesetzt“, so Schmidt.
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