Techniker Krankenkasse fordert mehr Datenfreiheit
Hamburg – Die Techniker Krankenkasse (TK) hat von der künftigen Bundesregierung gefordert, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Abrechnungsdaten über alle Sektoren hinweg aufzuheben. Denn der Kasse zufolge ist die Verfügbarkeit von Routinedaten noch immer teilweise eingeschränkt und damit ist die Aussagekraft von Datenauswertungen limitiert.
„Oft enden die Auswertungsmöglichkeiten an den Sektorengrenzen: Die Möglichkeit, sowohl stationär als auch ambulant erhobene Daten auszuwerten, ist begrenzt“, erklärte TK-Politikchef Volker Möws. Beispielsweise liegen laut Möws die Aufbewahrungsfristen bei stationären Daten bei zehn Jahren, bei Arzneimittelverordnungen bei sechs Jahren und bei ambulanten Daten bei vier Jahren. „Diese ‚Parallelwelten‘ sollten abgeschafft werden“, sagte Möws.
Zudem forderte der TK-Politikchef, auch alle Diagnoseangaben tagesgenau und ebenfalls sektorenunabhängig zu dokumentieren. Denn das hieße, dass Daten präzise genutzt werden könnten – unabhängig davon, ob sie im Krankenhaus oder beim niedergelassenen Arzt erhoben wurden.
„Während auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein tagesgenaues Diagnosedatum steht, liegen ambulante Diagnosen wiederum nur quartalsweise vor“, so der Experte. Ihm zufolge müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass Erkenntnisse aus der Versorgungsforschung zu Krankheiten und Risiken den Versicherten unmittelbar zur Verfügung gestellt und von ihnen genutzt werden können. hil
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