Politik

Techniker Krankenkasse schlägt Jahresbudget statt Monatsbetrag bei Entlastungs­leistungen vor

  • Freitag, 6. September 2019
/Stockfotos-MG, stock.adobe.com
/Stockfotos-MG, stock.adobe.com

Hamburg – Nur knapp die Hälfte (49,7 Prozent) der bei der Techniker Krankenkasse (TK) versi­cherten Pflegebedürftigen nimmt Entlastungsleistungen der Pflegekasse in An­spruch. Darauf hat die TK heute im Vorfeld des Aktionstags „Pflegende Angehörige“ am 8. September bekannt gegeben.

Pflegebedürftigen stehen pro Monat 125 Euro zu, um die Pflegenden zu entlasten. Mehr als 76 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden dem Statistischem Bundes­amt zufolge zu Hause betreut. Dabei leisten pflegende Angehörige einen zentralen Beitrag.

Neben zu geringer Bekanntheit der Entlastungsleistungen erschweren laut TK auch struk­turelle Hürden die Inanspruchnahme. Teilweise bestünden erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, wofür diese Leistung eingesetzt werden dürfe und wofür nicht, heißt es von der Krankenkasse.

Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK, erläutert, teilweise könnten Angehörige die Leistung nicht nutzen, weil es vor Ort keinen Anbieter gebe, der die regionalen Bedingungen erfülle, während andernorts die Hürden deutlich geringer seien.

„Ob pflegende Angehörige Entlastungsmöglichkeiten bekommen oder nicht, darf nicht vom Wohnort abhängen. Hier muss im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehöri­gen eine einheitliche Regelung her, um den unhaltbaren Zustand zu beenden“, so Ballast.

Die TK schlägt zudem vor, statt eines monatlichen Betrages von 125 Euro ein flexibel einsetzba­res Jahresbudget von 1.500 Euro zu schaffen. „Wenn Versicherte bei der TK im Januar eine Rechnung über 800 Euro für Entlastungsleistungen einreichen, können wir diese nicht ohne Weiteres erstatten – kommt die Rechnung mit dem gleichen Betrag jedoch im November, ist es kein Problem. Hier brauchen wir mehr Flexibilität im Sinne der Betroffenen“, sagte er.

Von Pflege betroffen sind immer mehr Menschen. Allein zwischen 2018 und 2019 (Stich­tag jeweils 30. Juni) stieg die Zahl der Erstanträge von Pflegebedürftigen bei der TK um acht Prozent. Insgesamt gibt es in Deutschland laut Statistischem Bundesamt mehr als 3,4 Millionen Pflegebedürftige.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung