Techniker Krankenkasse will digitale Innovationen schneller in den Markt bringen
Hamburg – Die Zulassungswege für digitale Innovationen im Gesundheitswesen sind vielfach unklar und zu kompliziert. Das hat die Techniker Krankenkasse (TK) heute bemängelt. Sie will, dass digitale Innovationen schneller in den Markt kommen.
„Die Verfahren zur Regulierung sind hochkomplex und bergen das Risiko, Innovationen frühzeitig auszubremsen“, erläuterte Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK, heute in Hamburg. Bis ein digitales Gesundheitsprodukt zugelassen und erstattet werde, könne so viel Zeit vergehen, dass finanzschwache Unternehmen und Start-ups dabei mit guten Ideen oftmals auf der Strecke blieben. „Was wir brauchen, ist ein transparenter und unkomplizierter Weg, um digitale Versorgungsprodukte auf den Markt zu bringen“, forderte Ballast.
Vorschlag: Innovationsbudget
Die TK schlägt daher vor, ein „Innovationsbudget“ einzurichten. Je Versicherten sollen die Kassen mindestens 2,50 Euro in neue Versorgungsformen investieren, so die TK in einem neuen Positionspapier. Nicht verausgabte Mittel sollten dabei über den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen auf die Kassen umgelegt werden, die mehr als 2,50 Euro ausgegeben haben. „Mit dem Innovationsbudget wollen wir ein wirkungsvolles Wettbewerbsinstrument im Gesundheitswesen installieren, das einen Suchprozess um die beste innovative Versorgung in Gang setzt“, erklärte Ballast.
Eine im September vergangenen Jahres im Auftrag der TK erstellte Studie des Iges-Instituts beleuchtet das Thema: „Die Anwendung von Gesundheits-Apps und anderen IT-Programmen in der medizinischen Versorgung nimmt zu. In Deutschland und anderen Industrieländern ist daher eine lebhafte Diskussion entstanden, wie die Anwendung dieser neuen digitalen Produkte im Gesundheitswesen zu regeln ist“, heißt es in der Studie. Hierbei gehe es um die Prüfung der Sicherheit und damit um die Zulassung zum Markt und um die Form der Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Digitale Produkte fördern
Die Autoren empfehlen als Fazit ihrer Untersuchung eigene Zulassungs- und Erstattungsregeln für digitale Versorgungsangebote. „Zusätzlich empfehlen wir, digitale Produkte besonders zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen von Selektivverträgen zu beweisen. Bei positiven Ergebnissen kann ihnen dann Zugang in die kollektive Versorgung eröffnet werden, damit möglichst viele Patienten davon profitieren“, sagte Jean Dietzel, Leiter des Bereichs Krankenversicherung am Iges-Institut und Mitautor der Studie.
Die Analyse wurde nach der Veröffentlichung in weiteren Workshops mit Führungskräften aus Industrie, Selbstverwaltung und Behörden diskutiert. „In der Gesamtschau ist der wohl größte Diskussionspunkt die Frage, ob die bisherigen Regelungen im Medizinproduktegesetz ausreichend sind, oder ob digitale Versorgungsprodukte nicht zumindest eine eigene Berücksichtigung im Medizinproduktegesetz finden müssten“, berichten die Autoren.
Sie empfehlen auch nach der erweiterten Diskussion, digitalen Produkten einen leichteren Zugang in den Markt zu ermöglichen und Deutschland „in dieser wichtigen Schlüsselbranche künftig einen schnelleren Fortschritt zu ermöglichen“. Das bedürfe aber einer klaren Rechtsgrundlage.
Die TK hat beim Thema Digitalisierung nicht nur Gesundheits-Apps und Start-ups: Die Kasse startete in diesem Frühjahr zusammen mit dem Unternehmen IBM Deutschland eine auf mehrere Jahre angelegte Entwicklungspartnerschaft für eine elektronische Gesundheitsakte.
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