Teilarbeitsunfähigkeit: Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses starten

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute ein Beratungsverfahren zur Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) eingeleitet. Eine Anpassung ist aufgrund der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthaltenen Regelung für eine künftige Teilarbeitsunfähigkeit notwendig.
Mit dem im Juli beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist die Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit vorgesehen. Die entsprechende Regelung soll Versicherten, die infolge einer nicht nur geringfügigen Erkrankung absehbar länger arbeitsunfähig sein werden, eine frühzeitige, freiwillige und flexible Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.
Die Finanzkommission Gesundheit hatte in ihrem ersten Bericht von Ende März die Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit einem Teilkrankengeld vorgeschlagen.
Der G-BA wurde gesetzlich beauftragt, das Nähere zur Feststellung der Teilarbeitsunfähigkeit, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Teilarbeitsunfähigkeit, zu regeln. Sonja Optendrenk, unparteiische Vorsitzende des G-BA, sagte dazu, man werde sich diesem Auftrag gemeinschaftlich widmen und zu einem guten Ergebnis führen.
In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA ist festgelegt, welche Regeln für das Feststellen und Bescheinigen der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie im Rahmen des Entlassmanagements aus dem Krankenhaus gelten. Zudem werden Empfehlungen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben gegeben.
Die mit dem GKV-Sparpaket beschlossene Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisch gesehen – die Umsetzung drohe erheblichen Aufwand für die Praxen zu erzeugen.
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