KBV plädiert für Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung

Berlin – Für eine Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung (AU) spricht sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aus. In einem Schreiben an die Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie Gesundheit (BMG), dieses liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor, betont die KBV, das Instrument habe sich in den vergangenen Jahren „mehr als bewährt“.
Die Abschaffung der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung sei auf Grundlage der Datenlage „nicht nachvollziehbar“, so die KBV. Es gebe keine Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung – ohnehin machten die AU-Fälle per Telefon nur rund ein Prozent aller Krankschreibungen aus.
Ebenfalls kritisch sieht die KBV eine mögliche Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag. Eine solche Pflicht drohe zu 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen im Jahr zu führen. Rein rechnerisch wären das 10,5 Arbeitstage pro Praxis. Ein solches Zusatzvolumen sei, auch angesichts des jüngst beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, schlicht „nicht zu stemmen“.
Der Gegenvorschlag der KBV zielt auf eine Entlastung für Praxen und Versicherte: Bei kurzer Krankheitsdauer, sowohl bei Erwachsenen als bei Kindern – beziehungsweise für die Bescheinigung der Erkrankung eines Kindes –, empfiehlt sie eine Karenzzeit von drei bis fünf Tagen.
In dem Rahmen einer solchen Regelung sollte es den Patienten aber freistehen, bei entsprechender subjektiver Einschätzung auch weiterhin schon am ersten Tag einer Erkrankung eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen, so die KBV.
Die mit dem GKV-Sparpaket beschlossene Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit lehnt die KBV ab. In dem Schreiben an die Ministerien spricht sie sich für eine Rücknahme der Pläne aus, da die Umsetzung „weiteren erheblichen Aufwand“ für die Praxen erzeugen werde.
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