Teile der Apothekerschaft fordern Impfrecht

Gilching – Das Impfrecht für Apotheker fordert der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK). Er bezieht sich damit auf die Aufforderung des neuen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dieser hatte zum Start seiner Amtszeit die Akteure im Gesundheitswesen aufgefordert, Beiträge zu liefern, die das Gesundheitswesen effektiver machten, ohne dafür sehr viel Geld aufzuwenden.
„Das ist doch eine Steilvorlage für eine konkrete Tätigkeit wie das Impfen in der Apotheke“, sagte der BVDAK-Vorsitzende Stefan Hartmann. Mehr Kompetenz in der Primärversorgung der Bevölkerung durch das Impfrecht sei genau der richtige Ansatz. In anderen Ländern wie Großbritannien oder der Schweiz sei das Impfen in der Apotheke problemlos möglich, sagte er.
Hartmann kritisierte in diesem Zusammenhang auch die eigenen Standesvertretungen ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Bundesapothekerkammer. Diese fürchteten Streit mit der Ärzteschaft – man habe die Sorge, Mediziner könnten im Gegenzug das Dispensierrecht fordern, also das Recht, apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel zu lagern und an Patienten abzugeben. „Aber wenn wir Jens Spahn ernst nehmen und nicht nur von Kompetenz reden, dann ist das Impfrecht ein guter Einstieg in eine selbstbewusstere Rolle im Gesundheitsmarkt“, sagte der BVDAK-Vorsitzende.
Teile der Ärzteschaft haben in der Vergangenheit tatsächlich immer wieder das Recht gefordert, Patienten Medikamente direkt aushändigen zu können. „Die Direktabgabe von Medikamenten in der Praxis würde das System vereinfachen und dem Arzt, der ohnehin für die Arzneimittelverordnung verantwortlich ist, Gewissheit verschaffen, welche Medikamente sein Patient tatsächlich erhält“, erklärte zum Beispiel der NAV-Virchowbund zum Start der AOK-Rabattverträge schon 2009. Der BVDAK vertritt rund 8.000 Apotheken in Deutschland.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: