Teile der SPD wollen GOÄ-Novellierung verhindern
Berlin – Die SPD-Fraktion wird auf ihrer Fraktionssitzung heute und morgen in Berlin einen Beschlussentwurf beraten, der eine Verhinderung der Novelle der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zum Ziel hat. „Durch eine Novellierung der GOÄ würde das System der Zwei-Klassen-Medizin zementiert. Unser Ziel hingegen ist die Etablierung eines einheitlichen Vergütungssystems unabhängig vom Versichertenstatus der Patientinnen und Patienten“, heißt es in dem entsprechenden Entwurf, den der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Karl Lauterbach, mit initiiert hat.
„Wir wollen, dass Gesundheit nicht vom Geldbeutel abhängt! Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sollen den gleichen Zugang zur medizinisch notwendigen Gesundheitsversorgung haben“, heißt es weiter. „Die Besserstellung privat versicherter Patientinnen und Patienten ist für uns nicht akzeptabel. Deswegen setzen wir uns weiterhin für die Einführung der solidarisch finanzierten Bürgerversicherung ein und fordern den Bundesgesundheitsminister und die Bundesländer auf, die GOÄ-Novelle zu verhindern!“
Länder müssen Rechtsverordnung zustimmen
Derzeit verhandelt die Bundesärztekammer (BÄK) mit dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) die Modalitäten einer GOÄ-Novellierung. Vor dem nahen Abschluss der Verhandlungen wird auf Antrag der Ärztekammern von Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg am 23. Januar ein Sonderärztetag in Berlin stattfinden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte zuvor mehrfach betont, er wolle eine GOÄ-Novelle mithilfe einer Rechtsverordnung noch in dieser Legislaturperiode umsetzen, wenn sich BÄK, PKV-Verband und die Beihilfe auf eine Novellierung einigten.
In dem Beschlussentwurf wird nun darauf hingewiesen, dass die Länder einer solchen Rechtsverordnung zustimmen müssten. Zudem stamme die Idee einer Novellierung der GOÄ noch aus schwarz-gelben Zeiten und sei ausdrücklich nicht in den Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU mit aufgenommen worden.
Montgomery: „Die Ärzteschaft erwartet, dass die Politik ihre Zusagen einhält“
„Die letzte Gesamtrevision der GOÄ liegt mehr als 30 Jahre zurück. Deshalb bildet das Gebührenverzeichnis wichtige Bereiche der Medizin nur auf dem Stand der 1980er-Jahre ab“, erklärte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery in einer Reaktion auf den Entwurf. „Wenn nun in einer Beschlussvorlage zur SPD-Fraktionsklausur gefordert wird, die zugesagte Novelle der Gebührenordnung zu stoppen, dann würden Patienten und Ärzte gezwungen, weiterhin auf Basis der Uralt-Gebührenordnung abzurechnen. Dadurch würde die Intransparenz für Patienten und die Rechtsunsicherheit für Ärzte fortgeführt. Neue medizinische Verfahren könnten nur wie bisher über sogenannte Analogziffern abgerechnet werden.“
Montgomery wies zudem darauf hin, dass das Gesundheitsministerium selbst BÄK und PKV-Verband aufgefordert hatte, ein gemeinsames Konzept für eine moderne Gebührenordnung zu entwickeln, das den aktuellen Stand der Wissenschaft widerspiegelt und dabei die Kostenentwicklungen berücksichtigt.
Die Verhandlungen, an denen auch die Beihilfe beteiligt sei, seien weit fortgeschritten. Über den Stand werde die Ärzteschaft auf dem Sonderärztetag beraten. „Wir Ärzte erledigen unsere Hausaufgaben und erwarten jetzt, dass die Politik ihre Zusagen einhält“, betonte Montgomery. „Die dringend notwendige GOÄ-Novelle darf nicht für den beginnenden Bundestagswahlkampf geopfert werden.“
Auch die Landesärztekammer Hessen kritisierte die Vorlage als unverhohlenen Angriff auf den freien Arztberuf. „Die Aufforderung an den Bundesgesundheitsminister und die Bundesländer, die GOÄ-Novelle zu verhindern, ist der Einstieg in eine staatlich reglementierte ärztliche Versorgung“, sagte der Präsident der Ärztekammer, Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: