Teilergebnis bei Sonderregeln für kommunale Krankenhäuser

Berlin – Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich bei den heute aufgenommenen Tarifverhandlungen zu Sonderregelungen in kommunalen Krankenhäusern auf ein Teilergebnis geeinigt. Das teilte der VKA heute mit.
Demnach soll der Zeitzuschlag für Samstagsarbeit bei Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit (analog zum Samstagszuschlag für die übrigen Beschäftigten) ab dem 1. Juli 2019 auf 20 Prozent angehoben werden. Beide Seiten hatten in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst 2018 vereinbart, darüber gesondert verhandeln zu wollen.
Weiterhin streben die Gewerkschaften an, dass bei Wechselschichtarbeit gesetzliche Pausenzeiten in die Arbeitszeit einberechnet werden sollen. Dazu werden die Gespräche im September 2019 fortgesetzt, so die VKA. Grund dafür sei, dass die Refinanzierung der daraus resultierenden Kosten durch das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bisher nicht gesichert ist.
Die kommunalen Arbeitgeber gehen davon aus, dass die diesbezüglich noch offenen Fragen bis zum Herbst geklärt werden können. Die am Montag getroffene Vereinbarung steht bis zum 30. September 2019 unter Erklärungsvorbehalt.
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