Telematikinfrastruktur: Ärzte treten für Beweislastumkehr ein

Schwerin – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern hat sich für neue Haftungs- und Schadensersatzregeln ausgesprochen, wenn technische Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) ausfallen.
„Dabei sollen die Betreiber, im Sinne einer Beweislastumkehr, nachweisen, dass die von ihnen zur Verfügung gestellte Technik über den gesamten Quartalszeitraum störungsfrei funktioniert hat“, heißt es in einer einstimmig verabschiedeten Resolution der vergangenen Vertreterversammlung.
Bei Ausfallzeiten durch technische Störungen oder einen fehlenden Nachweis des störungsfreien Betriebs sollte der Betreiber eine angemessene Entschädigung an die betroffenen Praxisinhaber zahlen, so die Delegierten.
Grund für die Forderung sei, dass häufige Ausfälle in der Telematikinfrastruktur „ein versorgungsgefährdendes Maß“ erreicht hätten. „Der Gesetzgeber muss hier reagieren und die Betreiber der Telematikinfrastruktur unter der Androhung finanzieller Haftung zu einem störungsfreien Betrieb der Technik verpflichten“, heißt es in der Resolution.
Bei den Ärzteprotestesten der vergangenen Wochen und Monate standen auch immer wieder Probleme bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Fokus – neben einer unzureichenden Vergütung von Leistungen.
So riefen zum Beispiel Ende September Ärzte und Psychotherapeuten in Brandenburg den Gesetzgeber nicht nur dazu auf, die Vergütungssystematik der ambulanten Versorgung zu verändern, sondern auch, Bürokratie abzubauen, Regresse abzuschaffen und nur eine funktionierende Telematikinfrastruktur zuzulassen.
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