Politik

Telematik­infrastruktur: Finanzierung steht

  • Mittwoch, 3. Mai 2017
/Picture Factory, stock.adobe.com
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Berlin – Noch rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Frist haben sich Kassenärztliche Bun­desvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband unter Moderation des Bundes­schieds­amtes am vergangenen Freitag auf wesentliche Punkte zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt.

Die Vereinbarung umfasst sowohl Beträge für die Erstausstattung der niedergelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten als auch für den laufenden Betrieb. So benötigen die Praxen für die Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der elektro­nischen Gesundheitskarte, die zum 1. Juli 2018 bundesweit verfügbar sein soll, unter anderem einen Konnektor für die sichere Ver­bin­dung zur TI sowie neue Kartenlese­geräte.

Die Vereinbarung, die ab 1. Juli 2017 gilt, liegt zunächst in Eckpunkten vor, die noch bis Mitte Mai ausformuliert werden müssen. Danach liegt der Erstattungsbetrag für die ein­ma­lige Anschaffung eines Konnektors (mit Funktion für die qualifizierte elektronische Sig­natur) bei 2.620 Euro. Dieser Betrag gilt allerdings nur für das dritte Quartal 2017.

In den drei Folgequartalen sinkt dieser Betrag um jeweils zehn Prozent (das heißt, vom vierten Quartal 2017 bis zum zweiten Quartal 2018), wobei jeweils der Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist. Für das stationäre Kartenterminal erhalten die Ver­tragsärzte 435 Euro sowie 350 Euro für das mobile Kartenterminal. Hinzu kommt au­ßerdem eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie von definier­ten Beträgen für den laufenden Betrieb.

Verhandlungspartner zufrieden

Die beiden Verhandlungspartner zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Unser wich­tigs­tes Ziel war es, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht auf Kos­ten sitzenbleiben, die ihnen durch die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an die sek­torenübergreifende Telematikinfrastruktur entstehen. Dieses Ziel haben wir erreicht“, er­klärte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Gemeinsam haben wir eine gute Lösung auf dem Weg zu einer modernen IT-Infrastruktur für das Gesundheits­wesen gefunden“, bestätigte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzen­verbands.

Industrie in der Pflicht

Jetzt liege es an der Industrie, rechtzeitig entsprechende Komponenten für die TI bereit­zustellen, hieß es. Diese müssten praktikable Lösungen für die Praxen bieten und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein. Darüber hinaus wollen beide Seiten das Marktgeschehen beobachten, um bei neuen Entwicklungen ins­be­sondere hinsichtlich der Preisgestaltung bei den Komponenten über Anpassungen der Vereinbarung zu verhandeln.

Zuvor hatten sich zum 31. März bereits die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband auf eine Finanzierungsvereinbarung geeinigt. Sie sieht für die Erstausstattung der Zahnärzte unter Vorbehalt zunächst einen Betrag von 1.000 Euro vor. Für das stationäre Kartenterminal ist vorläufig ein Betrag von 370 Euro für die Fi­nan­zierungspauschale vorgesehen.

Pauschalen für mobile Lesegeräte soll es eben­falls geben, sie sind aber noch nicht kon­kretisiert. Zudem werden die Kosten für den Heilberufsausweis den Zahnärzten zur Hälfte erstattet. Die Erstattung erfolgt als „kumulierte Betriebskostenpauschale“ jeweils zu Be­ginn der Laufzeit. Nicht erstattet werden den Praxen die Kosten der Internetanbindung per VPN-Zugangsdienst.

KBr

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