Telematikinfrastruktur: Finanzierung steht

Berlin – Noch rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Frist haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband unter Moderation des Bundesschiedsamtes am vergangenen Freitag auf wesentliche Punkte zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt.
Die Vereinbarung umfasst sowohl Beträge für die Erstausstattung der niedergelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten als auch für den laufenden Betrieb. So benötigen die Praxen für die Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, die zum 1. Juli 2018 bundesweit verfügbar sein soll, unter anderem einen Konnektor für die sichere Verbindung zur TI sowie neue Kartenlesegeräte.
Die Vereinbarung, die ab 1. Juli 2017 gilt, liegt zunächst in Eckpunkten vor, die noch bis Mitte Mai ausformuliert werden müssen. Danach liegt der Erstattungsbetrag für die einmalige Anschaffung eines Konnektors (mit Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur) bei 2.620 Euro. Dieser Betrag gilt allerdings nur für das dritte Quartal 2017.
In den drei Folgequartalen sinkt dieser Betrag um jeweils zehn Prozent (das heißt, vom vierten Quartal 2017 bis zum zweiten Quartal 2018), wobei jeweils der Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist. Für das stationäre Kartenterminal erhalten die Vertragsärzte 435 Euro sowie 350 Euro für das mobile Kartenterminal. Hinzu kommt außerdem eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie von definierten Beträgen für den laufenden Betrieb.
Verhandlungspartner zufrieden
Die beiden Verhandlungspartner zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Unser wichtigstes Ziel war es, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht auf Kosten sitzenbleiben, die ihnen durch die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an die sektorenübergreifende Telematikinfrastruktur entstehen. Dieses Ziel haben wir erreicht“, erklärte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Gemeinsam haben wir eine gute Lösung auf dem Weg zu einer modernen IT-Infrastruktur für das Gesundheitswesen gefunden“, bestätigte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.
Industrie in der Pflicht
Jetzt liege es an der Industrie, rechtzeitig entsprechende Komponenten für die TI bereitzustellen, hieß es. Diese müssten praktikable Lösungen für die Praxen bieten und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein. Darüber hinaus wollen beide Seiten das Marktgeschehen beobachten, um bei neuen Entwicklungen insbesondere hinsichtlich der Preisgestaltung bei den Komponenten über Anpassungen der Vereinbarung zu verhandeln.
Zuvor hatten sich zum 31. März bereits die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband auf eine Finanzierungsvereinbarung geeinigt. Sie sieht für die Erstausstattung der Zahnärzte unter Vorbehalt zunächst einen Betrag von 1.000 Euro vor. Für das stationäre Kartenterminal ist vorläufig ein Betrag von 370 Euro für die Finanzierungspauschale vorgesehen.
Pauschalen für mobile Lesegeräte soll es ebenfalls geben, sie sind aber noch nicht konkretisiert. Zudem werden die Kosten für den Heilberufsausweis den Zahnärzten zur Hälfte erstattet. Die Erstattung erfolgt als „kumulierte Betriebskostenpauschale“ jeweils zu Beginn der Laufzeit. Nicht erstattet werden den Praxen die Kosten der Internetanbindung per VPN-Zugangsdienst.
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