Politik

Telematik­infrastruktur: Politik ruft Selbstverwaltung zur Ordnung

  • Donnerstag, 3. Mai 2018
/Ralf Kalytta, stock.adobe.com
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Berlin – Die ins Stocken geratenen Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband um die Finanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur (TI) haben die Politik auf den Plan gerufen. Tino Sorge, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags, betonte heute, die öffentliche und mediale Austragung von Streitigkeiten beschädige das Vertrauen, das die Politik der Selbstverwaltung für die Umsetzung der Digitalisierung ausgesprochen habe.

„Dass öffentliche Konflikte und Rivalitäten die Telematikinfrastruktur ausbremsen, ist inakzeptabel. Einmal mehr ist das Schiedsamt angerufen worden – in einer Frage, die die Selbstverwaltung sehr wohl auch unter sich hätte klären können“, sagte Sorge. Er appellierte an die Träger der Selbstverwaltung, im Interesse der Patienten schnellstens zu einer geordneten, konstruktiven Diskussionskultur zurückzukehren.

Probleme mit Anbietern und Streit ums Geld

Hintergrund des Streits in der Selbstverwaltung sind Probleme bei der TI. In diesem Jahr sollen alle Arztpraxen mit Konnektoren ausgerüstet werden, zu deren Erstattung der GKV-Spitzenverband gesetzlich verpflichtet ist. Allerdings verzögert sich die Auslieferung aufgrund von Lieferengpässen.

KBV und GKV-Spitzenverband gelingt derzeit zudem keine Einigung auf eine entsprechend geänderte Finanzierungsvereinbarung. Die KBV warf den Krankenkassen öffentlich eine Blockadehaltung vor und riet Ärzten von der Bestellung der Konnektoren ab. Ende April hatte KBV-Vize Stephan Hofmeister erklärt, der GKV-Spitzenverband sei „derzeit nicht bereit, ab Juli eine kostendeckende Finanzierungs­pauschale zu garantieren“.

KBV und Kassenärztliche Vereinigungen ließen nicht zu, dass die Praxen am Ende auf den Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sitzenbleiben würden. Grundproblem des Konflikts ist die Erstausstattungspauschale ab dem dritten Quartal, die von jetzt 2.344,98 Euro auf 1.155 Euro sinken soll. Die Pauschalen waren vor einem Jahr vereinbart worden in der Erwartung, dass die Preise für Konnektor und Karten­terminal aufgrund der Marktentwicklung fallen würden. Anderenfalls, so war es zwischen KBV und Krankenkassen vereinbart worden, werde nachverhandelt.

„Bis nicht klar ist, dass die Krankenkassen die Ausstattung der Praxen mit der nötigen Technik auch im dritten Quartal in voller Höhe finanzieren, können wir den Ärzten und Psychotherapeuten nicht empfehlen, die notwendigen Komponenten zu bestellen“, stellte Hofmeister klar.

Entscheidend für die Erstattungshöhe ist nicht der Zeitpunkt der Bestellung, sondern ab wann die Praxis an die TI angeschlossen ist und das Versichertenstammdaten­management durchführen kann. Erfolgt der Datenabgleich beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum Beispiel erstmals am 10. Juli, erhält die Praxis die Pauschale für das dritte Quartal, auch wenn die Bestellung schon früher erfolgt ist. „Viele Praxen wollen bestellen und können nicht, weil die Finanzierung nicht gesichert ist oder die Industrie bis auf einen Anbieter immer noch nicht liefern kann“, hatte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel erklärt. Die Situation sei „absurd“.

Unterstützung für die KBV

„Wir wollen die Vorteile der Digitalisierung für die Patientenversorgung nutzen, doch dafür müssen alle Beteiligten auch die Gesetze einhalten“, forderte Hofmeister. Er stellte klar, dass die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, die Kosten für die Anbindung der Praxen an die TI in voller Höhe zu übernehmen. „Jeder Arzt und jeder Psychotherapeut hat das Recht auf eine kostendeckende Erstausstattung. Das fordern wir ein“, betonte er und sagte: „Wir werden darüber auch mit der Politik sprechen.“

Unterstützung erhielt die KBV heute unter anderem vom Hartmannbund in Niedersachsen und dem Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Beide forderten die Krankenkassen auf, wie im Gesetz vorgesehen, die Kosten für die Anbindung der Arztpraxen an die TI zu übernehmen.

may/EB

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