Politik

Terminservice- und Versorgungsgesetz passiert Bundesrat

  • Freitag, 12. April 2019

Berlin – Für gesetzlich Krankenversicherte soll es künftig leichter werden, schnell an Arzt­termine zu kommen – durch mehr Sprechstunden und neue Vermittlungsangebote. Der Bundesrat ließ heute das vom Bundestag beschlossenes Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) passieren.

Vertragssärzte sollen demnach künftig mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Krankenversicherte anbieten müssen. Bei Augen-, Frauen- und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten muss es mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne feste Termine geben. Die telefonische Vermittlung über Terminservicestellen, die in den Ländern bisher unterschiedlich arbeiten, soll stark ausgebaut werden.

Ab Anfang 2020 sollen sie nicht nur zu Fachärzten vermitteln, sondern auch zu Haus- und Kinderärzten. Zudem sollen sie bundesweit unter der Telefonnummer 116117 täglich rund um die Uhr erreichbar sein – und auch online oder über eine App für Smartphones. Vorgesehen ist mehr Geld für Ärzte, aber auch für Physiotherapeuten und Logopäden.

Festzuschüsse der Kassen für Zahnersatz sollen zum 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Pro­zent steigen. Menschen mit erhöhtem HIV-Risiko wird die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) erstattet. Junge Erwachsene sollen es bezahlt bekommen, wenn sie Ei- und Samen­zellen konservieren lassen, um nach einer Krebsbehandlung Kinder bekommen zu können.

In der Pflege sollen ab 1. Mai 2019 reine Betreuungsdienste zugelassen werden, die etwa beim Putzen oder Einkaufen helfen. Bis 2021 sollen alle Krankenkassen digitale Patien­ten­akten anbieten.

dpa

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