Verwirrung um Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes

Berlin – Um den Starttermin für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gibt es Verwirrung. Die Novelle ist nicht in Kraft, sie wurde auch noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist – Stand heute – noch nicht einmal von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet. Vielfach war der 1. Mai als geplantes Inkrafttreten genannt worden.
Vom Bundespräsidialamt hieß es auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes, das Gesetz werde derzeit noch geprüft. Die Dauer der Überprüfung sei aber bislang nicht ungewöhnlich lang, wie eine Sprecherin sagte. Wann die Novelle vom Bundespräsidenten unterschrieben und letztlich im Bundesgesetzblatt abgedruckt werden kann, wollte sie nicht beantworten.
Die Sprecherin wies darauf hin, dass im Gesetz selbst kein festes Datum genannt ist. Dort sei zumindest für den Hauptteil der Reform festgehalten, dass diese am Tag nach Erscheinen im Bundesgesetzblatt in Kraft trete, hieß es.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklärte auf Nachfrage des DÄ, der 1. Mai sei vom Ministerium nie als Datum für das Inkrafttreten genannt worden. Woher dieses Datum komme, sei nicht bekannt, sagte eine Sprecherin.
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