Politik

Verwirrung um Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes

  • Freitag, 3. Mai 2019
/dpa
/dpa

Berlin – Um den Starttermin für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gibt es Verwirrung. Die Novelle ist nicht in Kraft, sie wurde auch noch nicht im Bundesgesetz­blatt veröffentlicht und ist – Stand heute – noch nicht einmal von Bundespräsident Frank-Walter Stein­meier unterzeichnet. Vielfach war der 1. Mai als geplantes Inkrafttreten genannt worden.

Vom Bundespräsidialamt hieß es auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes, das Gesetz werde derzeit noch geprüft. Die Dauer der Überprüfung sei aber bislang nicht ungewöhn­lich lang, wie eine Sprecherin sagte. Wann die Novelle vom Bun­­despräsidenten unter­schrieben und letztlich im Bundesgesetzblatt abgedruckt werden kann, wollte sie nicht beantworten.

Die Sprecherin wies darauf hin, dass im Gesetz selbst kein festes Datum genannt ist. Dort sei zumindest für den Hauptteil der Reform festgehalten, dass diese am Tag nach Erschei­nen im Bundesgesetzblatt in Kraft trete, hieß es.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklärte auf Nachfrage des , der 1. Mai sei vom Ministerium nie als Datum für das Inkrafttreten genannt worden. Woher dieses Datum komme, sei nicht bekannt, sagte eine Sprecherin.

may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung