Tests zum Notfalldatensatz auf elektronischer Gesundheitskarte erfolgreich

Berlin/Münster – Der Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hat sich in Vortests bewährt. Das berichten Ärzte und Patienten im Rahmen des Pilotprojekts Notfalldaten-Management-Sprint (NFDM-Sprint), die am vergangenen Freitag im Beisein von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf dem Campus des Universitätsklinikums Münster (UKM) präsentiert wurden.
Für das Pilotprojekt haben 31 niedergelassene Ärzte in der Region Münster und Umgebung zusammen mit sieben Ärzten des UKM 2.598 Notfalldatensätze (NFD) auf Wunsch von Patienten angelegt. Experten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und des UKM haben die wissenschaftliche Evaluation begleitet. „Ziel war es, herauszufinden, wie sich Notfalldaten möglichst leicht erfassen lassen, um den Praxisalltag nicht zu stören. Das steigert die Akzeptanz der Anwendung bei Ärzten und Patienten“, erläuterte der Gematik-Geschäftsführer Alexander Beyer.
Projekt noch ohne eGK
Die eGK kam bei dem Projekt allerdings noch nicht zum Einsatz. Stattdessen erhielten die Patienten einen Ausdruck ihrer Notfalldaten, die sie in einer Notfallsituation vorlegen konnten. Die Auswertung zeigte, dass sich die meisten Patienten damit im Notfall sicherer fühlen und als zukünftigen Speicherort die eGK favorisieren. Auch die große Mehrheit der am Modellprojekt beteiligten Ärzte war mit den Prozessen zum Anlegen der Notfalldatensätze äußerst zufrieden.
Gemäß dem E-Health-Gesetz sollen Patienten ab dem Jahr 2018 ihre Notfalldatensätze freiwillig auf der eGK hinterlegen können. „Das kann im Ernstfall Leben retten. Klar ist: Die Sicherheit der persönlichen Gesundheitsdaten steht immer an erster Stelle“, betonte Bundesgesundheitsminister Gröhe bei der Vorstellung der Testergebnisse. „Dass dies auch klappt, dass es in der Praxis funktioniert, dass man die Daten gut eingeben kann, so dass sie nutzbringend Verwendung finden, das wollten wir natürlich erst einmal wissen. Mit NFDM-Sprint ist es gelungen zu zeigen. ‚Ja, das ist praktikabel und nützt den Patienten‘“ sagte Gröhe.
In Notfallsituationen kann jeder Arzt künftig die Notfalldaten mithilfe eines Lesegerätes und seines elektronischen Heilberufsausweises von der eGK abrufen – das gilt auch für Angehörige anderer medizinischer Berufe wie Rettungsassistenten mit einem elektronischen Berufsausweis. Die Zustimmung des Patienten ist für das Lesen der Daten im Notfall nicht erforderlich.
„Das Projekt NFDM-Sprint hat gezeigt, dass das Anlegen der Notfalldaten in die Praxisabläufe integriert werden kann und den Bedürfnissen von Ärzten und Patienten entspricht“, sagte Franz Bartmann, Vorsitzender des Telematik-Ausschusses der Bundesärztekammer.
Die Bedeutung der Anwendung unterstrich Thomas Kriedel, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Gematik: „Das Notfalldaten-Management ist eine der wichtigsten Anwendungen der eGK, die für den Arzt und den Versicherten einen echten Mehrwert darstellt“, sagte er. Nun gehe es darum, das Angebot bundesweit umzusetzen, so Kriedel.
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