Politik

Notfalldaten­management: Abschlussbericht mit Empfehlungen

  • Montag, 8. Mai 2017
Notfall-Senior, Quelle: CandyBox Images, stock.adobe.com
/CandyBox Images, stock.adobe.com

Berlin – Die für den Aufbau der Telematikinfrastruktur zuständige Projektgesellschaft ge­­matik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) hat ihren Ab­schluss­bericht zum Forschungsprojekt „Notfalldaten-Management-Sprint“ (NFDM-Sprint) veröffentlicht. Der Report enthält auch Empfehlungen der Experten. Untersucht wurden vor allem die Arbeitsabläufe, die mit dem Anlegen eines Notfalldaten­sat­zes verbunden sind, um die Prozesse zu erproben und für den künftigen Einsatz zu opti­mie­ren. Hierfür wurden die Praxisverwaltungs-(PVS-) und die Kliniksoftware zwar an die Anwendung an­gepasst, die Datensätze jedoch noch nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert, sondern den Pa­tienten auf Papier ausgehändigt.

Wichtige Ergebnisse der Prozessanalyse: Die elektronische Bearbeitungszeit für das Erst­anlegen eines Notfalldatensatzes im PVS lag bei durchschnittlich vier Minuten, bei 75 Prozent der Notfalldatensätze lag sie unter zehn Minuten. Dies interpretieren die Exper­ten als Hinweis auf die gute Nutzbarkeit der Soft­ware. Vor allem die Möglichkeit der Da­tenübernahme aus dem PVS und die Unterstüt­zung durch medizinisches Assistenzper­so­nal beschleunigten dabei die Erstellung der Notfalldatensätze.

Auch liegen insbesondere im hausärztlichen Bereich die benötigten Angaben zu den Pa­tienten in der Regel vollständig vor, was eine zügige IT-gestützte Erstellung des Notfall­da­tensatzes ermöglichte. Vor diesem Hintergrund war die große Mehrheit der niederge­lassenen Ärzte (80 Prozent) mit der IT-Nutzung und mit dem Anlageprozess „sehr“ be­zieh­ungsweise „eher zufrieden“.

Niedrigere Akzeptanz bei Klinikärzten

Anders bei den Klinikärzten: Beim erstmaligen Anlegen des Notfalldatensatzes lagen die Daten nicht immer vollständig vor, sodass auch eine schnelle Übernahme in den Notfall­datensatz nicht möglich war. Zudem erweis sich die Datenübernahme aus dem Kranken­­hausinformationssystem grundsätzlich als problematisch, und die Unter­stützung durch Assistenzpersonal fehlte. Entsprechend war nur gut die Hälfte „sehr“ oder „eher zufrie­den“ mit dem Anlageprozess.

Vor diesem Hintergrund sollte den Experten zufolge die Erstanlage des Datensatzes schwerpunktmäßig im hausärztlichen Bereich stattfinden und im Krankenhaus lediglich aktualisiert werden. Dabei ist die Einbeziehung des medizinischen Assistenzpersonals hilfreich.

Den Zeitaufwand für die Aufklärung und das Einholen der schriftlichen Einwilligung der Pa­tienten wurde sowohl im niedergelassenen (77 Prozent) als auch im stationären Be­reich (100 Prozent) als hoch bewertet. Patienten sollten aus Sicht der Experten daher „um­fassend schon vor dem Anlageprozess und nicht nur durch Arztpraxen“ über die An­wendung informiert werden. Wichtig sei auch, bei der flächendeckenden Implementie­rung der Anwendung auf die „Usability“ der Praxis- und Krankenhaussoftware zu achten, da sie die Akzeptanz positiv beeinflusse und den Zeitaufwand senke.

Informationsabgleich mit dem Medikationsplan

Den teilnehmenden Ärzten zufolge waren 97,6 Prozent der Notfalldatensätze medizi­nisch notfallrelevant; sie wurden in der Regel für ältere, multimorbide Patienten sowie für sol­che mit wenigen, aber hochrelevanten Erkrankungen angelegt. Dabei waren 69 Pro­zent der Patienten älter als 60 Jahre. Durchschnittlich wurden für jeden Patienten sieben Diag­nosen und fünf Medikamente dokumentiert.

Weil mehr als die Hälfte der Patienten, die für einen Notfalldatensatz infrage kommt, auch Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan beziehungsweise künftig den elek­tronischen Medikationsplan haben wird, raten die Experten, einen optimalen Informa­tions­abgleich zwischen den beiden medizinischen Fachanwendungen in den Primärsys­temen herzustellen, um Doppeldokumentation und Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Zum Hintergrund: Ab 2018 sollen gesetzlich Versicherte ihre Notfalldaten nach dem E-Health-Gesetz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern lassen könn­en. Um die Akzeptanz und Praxistauglichkeit der medizinischen Anwendung vorab zu tes­ten, hatten 31 niedergelassene Ärzte im Raum Münster/Westfalen und sieben Ärzte des Uniklinikums Münster (UKM) im vergangenen Jahr an einem sechsmonatigen Modell­pro­jekt teilgenommen. Die Universität Erlangen-Nürnberg und das UKM haben das Pilotpro­jekt wissenschaftlich begleitet.

Im Zeitraum von Mai bis November 2016 legten die Ärzte 2.598 Notfalldaten­sätze und 573 Datensätze mit persönlichen Erklärungen (DPE) an. Der Notfalldatensatz enthält unter anderem Angaben zu Diagnosen, Medikamenten und Allergien, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Die Ergebnisse waren positiv: Sowohl die Mehrheit der teilnehmenden Ärzte als auch die Patienten hat das Pro­jekt überzeugt. Sie halten die Anwendung für sehr sinnvoll und wünschen mehrheitlich die Fortführung auch nach Projektende.

KBr

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung