Thüringen erwartet Rückgang bei Gesundheitskosten für Asylbewerber
Erfurt/Weimar – Angesichts sinkender Flüchtlingskosten rechnet das Land Thüringen mit rückläufigen Ausgaben bei den Gesundheitskosten für Asylbewerber. In diesem und im nächsten Jahr sei damit zu rechnen, dass diese Ausgaben jeweils unter fünf Millionen Euro sinken, sagte ein Sprecher des Migrationsministeriums. 2017, dem ersten Jahr der neuen Gesundheitskarte für Asylsuchende, lagen diese Kosten laut Ministerium bei rund 5,7 Millionen Euro. Es handle sich um vorläufige Zahlen, da die Abrechnung medizinischer Behandlungsleistungen noch andauere.
Thüringen hatte die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber Anfang 2017 eingeführt. Seitdem haben die Krankenkassen mehrere Tausend dieser Chipkarten ausgegeben. Das Land hatte sechs Krankenkassen mit der Kartenausgabe beauftragt, die Kassen sind für unterschiedliche Regionen zuständig. Die Karte ermöglicht Asylsuchenden bei Krankheit einen direkten Zugang zum Arzt ohne vorherige Erlaubnis durch die Sozialämter. Die Karte erhalten auch Menschen, die sich mit einer Duldung in Thüringen aufhalten.
Die Zahl der ausgegebenen Karten sei jedoch nur bedingt aussagekräftig, betonte das Ministerium. So würden etwa bei Namensänderungen, Änderungen des Familienstandes oder bei Wechsel der zuständigen Krankenkasse neue Karten ausgestellt. Während des Asylverfahrens haben Geflüchtete in der Regel nur Anspruch auf Notfallbehandlungen, Ausnahmen gelten etwa bei Schwangerschaftsleistungen und Geburten.
Zahlreiche Geflüchtete fallen inzwischen allerdings nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz, weil sie inzwischen als Flüchtlinge anerkannt wurden oder den eingeschränkten subsidiären Schutz erhalten haben. Damit können sie sich ganz normal in einer Krankenkasse versichern. So betreut die DAK derzeit nur noch etwa 2.200 Asylsuchende in Thüringen, wie ein Sprecher sagte. Bei der IKK classic etwa wurden 1.230 Asylbewerber wieder abgemeldet. Zudem sind die Flüchtlingszahlen seit Monaten rückläufig.
Unterdessen sorgt die Zahlungsmoral der Landkreise und des Landes bei der Vergütung medizinischer Leistungen für Asylsuchende weiter für Verärgerung bei niedergelassenen Ärzten. Der überwiegende Teil kürze die Rechnungen aus formalen Gründen –obwohl die Leistungen sachlich korrekt erbracht und abgerechnet worden seien, kritisierte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen. Positive Ausnahmen bildeten lediglich das Altenburger Land und der Kyffhäuserkreis, kritisierte die KV.
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