Thüringen hilft auch vor 1990 betroffenen Opfern von Missbrauch
Erfurt – Thüringen will weiteren Opfern sexueller Gewalt helfen. Medizinische, psychologische und therapeutische Unterstützung erhalten künftig auch Menschen, die zwischen 1949 und 1990 in staatlichen Einrichtungen oder anderen Institutionen davon betroffen waren, wie Thüringens Ministerium für Bildung, Jugend und Sport heute in Erfurt erklärte. Jugendministerin Birgit Klaubert (Linke) unterzeichnete am selben Tag eine Vereinbarung mit dem Bund.
Mit der Regelung wird nach Angaben des Ministeriums „eine Lücke im Hilfesystem für Opfer sexueller Gewalt geschlossen“. Eine bislang geltende Vereinbarung habe nur ab 1990 erfolgte Taten umfasst, da Thüringen kein Rechtsnachfolger der DDR-Verwaltungsstrukturen sei. Die neuen Angebote sollten die Hilfen aus der gesetzlichen Krankenversicherung und des Opferentschädigungsgesetzes ergänzen.
Die neuen Angebote können bei einer zentralen Stelle beantragt werden. Dafür stellt der Freistaat Thüringen im Doppelhaushalt 2016/17 bis zu 300.000 Euro ein. Ebenso viel steuert der Bund bei. Zudem beteiligen sich die beiden großen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände, der Deutsche Olympische Sportbund, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Kinderschutzbund und die Arbeiterwohlfahrt.
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