Politik

Thüringen hilft Kommunen bei besserer Bezahlung von Amtsärzten

  • Montag, 9. Januar 2017

Erfurt – Thüringen will den Kommunen bei der Besetzung offener Amtsarztstellen und der Qualifizierung von Medizinern unter die Arme greifen. „Wir haben dafür in diesem Jahr Geld im Landeshaushalt vorgesehen“, sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Grund für das Fehlen von Amtsärzten sei in der Regel die Gehaltsdifferenz zu Klinik­ärz­ten, die bis zu 1.000 Euro monatlich betragen könne.

Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, engagiere sich das Land finanziell, damit die Kommu­nen die Gehaltslücke durch Zulagen verringern und dadurch mehr Mediziner gewinnen könnten. „Letztlich ist die Bezahlung von Amtsärzten aber eine Sache von Tarifverhand­lungen der Gewerkschaften und des kommunalen Arbeitgeberverbandes“, betonte Ra­me­low.

Nach Angaben des Sozialministeriums wird die Landeshilfe, die nicht zu einer Dauerfi­nan­zierung werden solle, durch eine Richtlinie geregelt. „Wir wollen den Kommunen eine Brücke bauen, damit sie wieder eigenständig für eine gute personelle Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sorgen können“, erklärte Sozialstaatssekretärin Ines Feierabend.

Im diesjährigen Landesetat würden dafür rund eine halbe Million Euro zur Verfügung ge­stellt. Das Geld sei anteilig für Gehaltszulagen bei neu eingestellten Fachärzten oder zur Weiterbildungsförderung zum Facharzt für den öffentlichen Gesundheitsdienst vorge­seh­en. Wie viele Stellen gefördert werden, könne derzeit noch nicht gesagt werden. Nach einer Umfrage des Ministeriums wollen etwa ein Dutzend Gesundheitsämter von Kreisen oder kreisfreien Städten Förderanträge für etwa 20 Fachärzte stellen.

In Thüringen gibt es seit Jahren zu wenige Amtsärzte. Anfang 2016 hatte sich der kom­mu­nale Arbeitgeberverband in einer Anhörung des Landtages für die Zahlung von Zula­gen ausgesprochen. Der Verband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes zeigte sich bei Zulagen skeptisch, weil ihre Gewährung eine Kann-Regelung sei. Er hatte für eine tarifliche Regelung plädiert.

Die Landesärztekammer Thüringen begrüßte den Vorstoß. Mit dem Vorhaben des Lan­des, sich finanziell für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu engagieren, um die Ge­haltsdifferenz von Ärzten zu Klinikärzten auszugleichen und somit mehr Amtsärzte zu ge­winnen, werde eine langjährige Forderung der Landesärztekammer erfüllt, hieß es. Die Kammer sieht es als maßgeblich an, die Bezahlung an den arztüblichen Tarifverträgen zu orientie­ren. Wichtig sei zudem, eine dauerhafte und nicht nur eine einmalige Anpassung zu erreichen.

dpa

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