Ärzteschaft

TI-Panne: 116.000 Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen an Arztpraxis geschickt

  • Mittwoch, 5. Juli 2023
/mpix-foto, stock.adobe.com
/mpix-foto, stock.adobe.com

Berlin – Bei der Versendung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) in der Telematik­infrastruktur (TI) ist es zu einer erheblichen Panne gekommen. Laut Angaben der Gematik wurden zwischen September und Juni 116.466 Nachrichten, die größtenteils eAU enthielten, fälschlicherweise an eine einzelne Arztpraxis geschickt statt an die zuständige Krankenkasse.

Erst als sich das Systemverhalten änderte und die Praxis ihren Softwareanbieter um Hilfe bat, hatte sie nach Darstellung der Gematik das erhöhte E-Mail-Aufkommen bemerkt. Aufgrund technischer Begebenheiten sei ein großer Teil der über die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) versendeten Nachrichten erst in den zurückliegenden beiden Monaten zugestellt worden.

Deshalb sei das Problem über einen längeren Zeitraum unerkannt geblieben. Es sei nach aktuellem Kennt­nis­stand wahrscheinlich, dass die Praxis aus technischen Gründen die fehlgeleiteten E-Mails nicht habe öffnen können, hieß es von der Gematik. Am 30. Juni habe der KIM-Anbieter dann die Gematik über den Fehler in Kenntnis gesetzt.

Eigentlich waren die eAU für die AOK Niedersachsen bestimmt gewesen. Nach Angaben der Gematik war der Grund für die Fehlleitung wahrscheinlich eine fehlerhafte Implementierung in Praxisverwaltungssystemen von einigen Herstellern.

Krankenkassen werden genau wie Arztpraxen auch durch Identifizierungs­nummern im Verzeichnisdienst (VZD) in der Telematikinfrastruktur (TI) gekennzeichnet. Allerdings haben demnach einige Praxisverwaltungs­systeme keine eindeutige Zuordnung bei der Identifizierung der betroffenen Krankenkasse und der Praxis gewährleistet, was auf eine fehlende technische Implementierung seitens einiger Primärsystemhersteller zurückzuführen gewesen sei.

Um weitere Fehlleitungen von KIM-Nachrichten zur betroffenen Praxis zu unterbinden, sei die KIM-Adresse unmittelbar nach Bekanntwerden des Problems aus dem Verzeichnisdienst entfernt worden. Die Gematik forderte die betroffenen Primärsystemhersteller nun erneut auf, die seit 2022 geltende Prüfpflicht umgehend umzusetzen.

Der Vorgang unterliege zudem besonderen berufsrechtlichen und strafrechtlichen Vorgaben, weil die Weiter­gabe an einen Berufsgeheimnisträger erfolgte. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informa­tions­freiheit (BfDI) sei über den Vorfall in Kenntnis gesetzt worden und werde im Rahmen weiterer Analysen durch die Gematik informiert.

Trotz der Fehlleitung seien allerdings keine Zugriffe von Unbefugten außerhalb der TI möglich gewesen, versichert die Gematik.

lau

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung