Vermischtes

Tiefststand bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen

  • Freitag, 18. Januar 2019
/Aycatcher, stockadobecom
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Berlin – 2017 hat die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfällen mit 22,5 je 1.000 Vollarbeitern den niedrigste Stand seit Bestehen der Bundesrepublik erreicht. Absolut ist das – bei höheren Beschäftigten- und Vollarbeiterzahlen – mit 954.627 Arbeits­unfällen der zweitniedrigste Stand nach 2015. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheiten­geschehen im Jahr 2017 hervor, der nun als Unterrichtung vorliegt.

Am höchsten lag danach 2017 die Unfallquote im Bereich der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (67 Unfälle je 1.000 Vollarbeiter). Weit über dem Durchschnitt (22,5 je 1.000) liegen im Berichtsjahr außerdem Bau (63) und Verkehr und Lagerei (46). Darüber hinaus weisen Kunst, Unterhaltung, Erholung (30), Gastgewerbe (28) und das Verarbeitende Gewerbe (26) Unfallquoten leicht über dem Durchschnitt (22,5) auf.

Auch die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle hat weiter abgenommen und hat sich mit 564 Todesfällen gegenüber 2014 (639 Unfalltote) um 11,7 Prozent verringert. Damit ist auch hier der zweitniedrigste Wert erreicht worden (2016: 557).

„Seit 1997 (1.496) ist damit ein Rückgang um 59,8 Prozent zu verzeichnen. Dieses positive Ergebnis wird besonders deutlich, wenn man die Entwicklung der Vollarbeiterzahl einbezieht und die Unfallquote je 1.000 Vollarbeiter betrachtet: von 1997 (0,037) hat sich diese Zahl in den letzten 20 Jahren um fast zwei Drittel auf 0,013 tödliche Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter reduziert“, schreiben die Autoren der Unterrichtung.

Das könnte mit der insgesamt offenbar guten Präsens des Arbeitsschutzes in den Unternehmen zusammenhängen: Laut dem Bericht der Bundesregierung schätzen 70 Prozent der betrieblichen Akteure ihren Kenntnisstand zu den gesetzlichen Arbeitsschutz­regelungen insgesamt als „eher hoch“ beziehungsweise „hoch“ ein.

Der Anteil der Betriebe, die meinen, dass in ihrem Vorschriften- und Regelwerk die Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz klar geregelt sind, liegt demnach bei rund 82 Prozent. In 80 Prozent der Betriebe werden demnach Unterweisungen durchgeführt, in kleinen Betrieben etwas seltener als in großen Betrieben.

Insgesamt arbeiten der Unterrichtung zufolge rund 93 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, die Unterweisungen zum Arbeitsschutz durchführen.

hil

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