Ärzteschaft

Tipps zur Anstellung von Weiterbildungs­assistenten

  • Freitag, 5. Juni 2015

Berlin – Vertragsärzte können mit nur wenigen Schritten einen Weiterbildungsplatz in ihrer Praxis anbieten. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hinge­wiesen. Demnach benötigen niedergelassene Ärzte, die einen Weiterbildungsplatz anbieten möchten, lediglich eine Weiterbildungsbefugnis und eine Anerkennung ihrer Praxis als Weiterbildungsstätte.

Hierfür ist der KBV zufolge die jeweilige Landesärztekammer zuständig. Zudem müssen die Ärzte die Anstellung eines Weiterbildungsassistenten durch ihre Kassenärztliche Vereinigungen (KV) vorab genehmigen lassen. Die Anstellung ist befristet und wird gefördert. Aktuell beträgt die Förderung für eine Weiterbildungsstelle zum Facharzt für Allgemeinmedizin monatlich 3.500 Euro (Vollzeitstelle).

Das Geld erhält der niedergelassene Arzt als Gehaltszuschuss für den Weiterbildungs­assistenten. Laut KBV soll die Fördersumme mit dem Versorgungsstärkungsgesetz weiter erhöht werden. Zusätzlich ist geplant, dass Praxen mit einem Weiterbildungsassistenten den Praxisumfang ausdehnen können. Die Details dazu sollen die KVen regional regeln. Bereits jetzt sind jedoch weitere Zuschüsse wegen struktureller Besonderheiten in unterversorgten Gebieten möglich.

hil

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