TK-Chef Baas will Ärzte zur Nutzung der elektronischen Patientenakte verpflichten

Hamburg – Ärzte sollten gesetzlich verpflichtet werden, die elektronische Patientenakte (ePA) ab ihrem Start mit Daten zu füllen. Das sei ein wesentlicher Baustein für den Erfolg der Akte, sagte der Vorstandsvorsitzende der TK, Jens Baas, heute in Hamburg. Dies sei zwar zunächst im Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG), das morgen im Bundestag beraten werden soll, vorgesehen, sei aber aus dem Referentenentwurf gestrichen worden.
„Der Datenaustausch zwischen Patient und Arzt ist eine zentrale Funktion der Akte. Dadurch fehlt jetzt ein wesentlicher Nutzen der Patientenakte für die Versicherten“, so Baas. Er sehe die Gefahr, dass die Akte auf weniger Akzeptanz stoßen werde, wenn die Menschen darüber keine Dokumente mit ihren Ärzten teilen könnten.
Der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 eine ePA anbieten müssen. Dann werden die derzeitigen elektronischen Gesundheitsakten (eGA) der Krankenkassen um bundeseinheitliche Standards ergänzt und umgebaut, um die Interoperabilität der Akten sicherzustellen. Aus der eGA wird die ePA.
Der TK zufolge wird die elektronische Gesundheitsakte der Kasse (TK-Safe) mittlerweile von mehr als 200.000 Versicherten genutzt. TK-Safe war nach einem ausführlichen Testbetrieb im Mai 2019 für alle TK-Versicherten freigeschaltet worden. „Am schnellen Anstieg der Nutzerzahl von TK-Safe sehen wir, dass sich die Menschen eine digitale Lösung für ihr Gesundheitsmanagement wünschen“, sagte Baas. Ein Viertel der Versicherten logge sich mindestens einmal pro Monat ein.
Die Nachfrage nach einem sicheren Speicherort für Gesundheitsdaten sei also da, so Baas. Umso wichtiger sei es, dass eine vollständig vernetzte Patientenakte, wie von der Politik geplant, ab 2021 an den Start gehe.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: