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Tod bei Hausgeburt: Verfahren gegen Hebammen eingestellt

  • Donnerstag, 29. Oktober 2026
/picture alliance, Malin Wunderlich
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Mühldorf am Inn – Nach dem Tod eines Neugeborenen bei einer Hausgeburt hat das Amtsgericht Mühldorf am Inn das Verfahren gegen zwei Hebammen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Gericht kam aber zu dem Schluss, dass die Tatbestände nicht für eine Verurteilung ausreichten.

Die Hebammen sollen im April 2021 bei einer Geburt in Taufkirchen im Landkreis Mühldorf am Inn nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die Notfallsituation nicht erkannt und nicht entsprechend reagiert haben. Beide äußerten im Prozess Bedauern über den Vorfall.

Eine Hebamme bekam eine Geldauflage von 10.000 Euro – die Hälfte davon soll an die Staatskasse, die andere Hälfte an die Kinderkrebshilfe gehen. Zudem muss sie eine 15-stündige Fortbildung beim Deutschen Hebammenverband zur fetalen Herzüberwachung sowie zum Erkennen und Behandeln von Notfällen machen. Die andere Hebamme bekam eine Geldauflage von 2.000 Euro. Im Sitzungssaal verfolgten zahlreiche Hebammen das Verfahren.

Laut Staatsanwaltschaft war die 41 Jahre alte Mutter in der Schwangerschaft in der Kreisklinik Altötting untersucht worden. Sie war – wie im Prozess zur Sprache kam – im Zuge einer Kinderwunschbehandlung schwanger geworden. Wegen der bei der Untersuchung festgestellten Problematik sei im Arztbrief eine intensivierte medizinische Betreuung empfohlen worden.

Zudem sei von einer Hausgeburt dringend abgeraten worden. Die beiden Hebammen hätten, so sagten Sachverständige im Prozess, die Mutter dringend dahingehend beraten müssen, dass sie im Krankenhaus entbinden sollten.

Trotzdem unterstützten die Hebammen die Mutter bei der von ihr gewünschten Hausgeburt. Sie hätten den Zustand von Mutter und Kind mit ungeeigneten und nicht fachgerechten Methoden überwacht, warf die Anklagebehörde ihnen vor. Dadurch hätten sie die Komplikationen während des Geburtsvorgangs nicht erkannt und nicht angemessen auf die Notfallsituation reagiert.

Das Kind sei schließlich tot geboren worden. Wiederbelebungsmaßnahmen – unter anderem von herbeigerufenen Notärzten – blieben erfolglos. Der Obduktion zufolge erstickte das Neugeborene, es sei zuvor lebensfähig gewesen, hieß es im Prozess. Bei einer fachgerechten Geburt – womöglich mit Kaiserschnitt – hätte das Kind gesund zur Welt kommen können.

dpa

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