Tod durch falsche Spritze: Staatsanwaltschaft ermittelt nun doch gegen Klinik
Köln – Nach der Verurteilung eines Medizinstudenten wegen fahrlässiger Tötung ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld nun doch gegen die Klinik. Es sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Der Blick richte sich auf die „Verantwortlichen der Kinderklinik“ im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld.
Zu klären sei, ob es zu einer „Sorgfaltspflichtverletzung seitens der Klinik gegeben habe und wenn ja, wer dafür verantwortlich ist“, so der Sprecher. Es bestehe ein Anfangsverdacht auf fahrlässige Tötung. Das Verfahren werde „völlig ergebnisoffen“ geführt.
Das Landgericht Bielefeld hatte gestern in einem Berufungsverfahren das Urteil wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Arzt bestätigt. Als Student im Praktischen Jahr (PJ) hatte der Beklagte vor etwa zwei Jahren eine für die orale Gabe bestimmte Spritze einem Baby intravenös appliziert. Der Säugling war daraufhin gestorben.
In der Urteilsbegründung attestierte das Landgericht dem früheren PJler zwar Fahrlässigkeit, sah aber auch eine „Organisationsproblematik“ im Krankenhaus. Die Gefahr der möglichen Verwechslung sei in Fachkreisen bekannt gewesen. Spritzen für die orale Gabe, die nicht auf intravenöse Infusionssysteme passen, seien bereits auf dem Markt gewesen.
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