Tod von Ärztin: Österreichs Behörden ermitteln wieder
Wels – Nach dem Tod der von Coronaimpfgegnern bedrohten Ärztin Lisa-Maria K. haben auch die österreichischen Behörden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Die „inländische Gerichtsbarkeit“ sei nach dem Suizid der 36-jährigen Hausärztin wieder gegeben, sagte der leitende Staatsanwalt Christian Hubmer heute und bestätigte damit einen Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten.
Man arbeite auf der Suche nach Verfassern von Morddrohungen in sozialen Medien nun mit den deutschen Anklagebehörden zusammen. Die Generalstaatsanwaltschaft München und die Staatsanwaltschaft Berlin ermitteln auch in dem Fall.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat heute die Wohnung eines Tatverdächtigen durchsuchen lassen. Bei dem 59-Jährigen seien unter anderem Datenträger sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden müssen, teilte die Ermittlungsbehörde mit. Der Mann aus dem Landkreis Starnberg habe sich kooperativ gezeigt.
Die Staatsanwaltschaft im österreichischen Wels hatte den Hinweis auf den Tatverdächtigen gegeben. Gegen diesen läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Nachstellung Kellermayrs. Im Zuge dieses Verfahrens sei der Durchsuchungsbeschluss erwirkt worden.
Der Verdacht begründet sich laut Generalstaatsanwaltschaft auf Äußerungen des Beschuldigten im Internet und in sozialen Medien. Eine seiner auch bei Twitter verbreiteten Äußerungen lautete demnach, „wir beobachten Sie, und, wir werden solche Kreaturen vor die in Zukunft einzurichtenden Volkstribunale bringen.“
Die im Kampf gegen die Coronapandemie engagierte Ärztin war massivsten Morddrohungen aus der Szene der Maßnahmengegner ausgesetzt. Sie wurde am vergangenen Freitag tot in ihrer Praxis gefunden. Das vorläufige Obduktionsergebnis bestätigte einen Suizid.
Unterdessen hat sich Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in einem Schreiben an die Polizisten des Landes gegen den Eindruck gewandt, die Polizei habe zu wenig zum Schutz der Ärztin getan.
Im Gegenteil sei behördlicherseits sehr viel unternommen worden, heißt es in dem Brief, aus dem die österreichische Nachrichtenagentur APA zitiert. „Ein reflexartiges und generelles Schlechtreden der Polizistinnen und Polizisten und der Polizeiarbeit in unserem Land ist (...) völlig unangebracht und unzulässig.“
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