Totenscheine sollten von gesetzlicher Krankenversicherung bezahlt werden

Berlin – Die Kosten für Totenscheine sollten nach Ansicht der Linksfraktion im Bundestag von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. In Deutschland müsse zur Feststellung des Todes und zum Ausstellen eines Totenscheins ein Arzt hinzugezogen werden. Da die Mitgliedschaft in der GKV mit dem Tod ende, müssten Angehörige die vollen Kosten für den Totenschein tragen, heißt es in einem Antrag der Fraktion.
Die trauernden Angehörigen seien in dieser schwierigen Ausnahmesituation mit vielen organisatorischen Fragen belastet und hätten zumeist keine Kenntnis von den Abrechnungsverfahren.
Nach der Streichung des Sterbegeldes seien gerade Angehörige aus unteren Einkommensschichten von den Kosten für den Totenschein belastet, für den mehr als 100 Euro anfallen könnten. Die ärztliche Todesfeststellung sollte daher in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden.
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