Politik

Totenscheine sollten von gesetzlicher Krankenversicherung bezahlt werden

  • Freitag, 15. März 2019
Leichenschau-dpa
/dpa

Berlin – Die Kosten für Totenscheine sollten nach Ansicht der Linksfraktion im Bundestag von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. In Deutschland müsse zur Feststellung des Todes und zum Ausstellen eines Totenscheins ein Arzt hin­zugezogen werden. Da die Mitgliedschaft in der GKV mit dem Tod ende, müssten Ange­hörige die vollen Kosten für den Totenschein tragen, heißt es in einem Antrag der Fraktion.

Die trauernden Angehörigen seien in dieser schwierigen Ausnahmesituation mit vielen organisatorischen Fragen belastet und hätten zumeist keine Kenntnis von den Abrech­nungsverfahren.

Nach der Streichung des Sterbegeldes seien gerade Angehörige aus unteren Einkommens­schichten von den Kosten für den Totenschein belastet, für den mehr als 100 Euro anfallen könnten. Die ärztliche Todesfeststellung sollte daher in den Leistungskata­log der GKV aufgenommen werden.

hib/EB

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