Ärzteschaft

Transplantations­beauftragte: Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ruft zu Paradigmenwechsel auf

  • Freitag, 11. Januar 2019

Mainz – Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz müssen das Landesausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz, das unter anderem die Rolle der Transplantations­beauftragten stärken soll, zügig umsetzen. Darauf drängte heute der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Günther Matheis. Geschehe dies nicht, liefen auch diese Lösungsansätze zur Förderung der Organspende ins Leere.

Matheis wies zugleich auf die bedeutende Rolle der Transplantationsbeauftragten an den Krankenhäusern hin. Deshalb sei es richtig, diese mit besseren Arbeits­bedingungen wie beispielsweise tatsächlichen Freistellungen zu unterstützen und den Krankenhäusern dafür auch eine angemessene Finanzierung zur Verfügung zu stellen.

„Stellung, Qualifikation und Wertschätzung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern muss erhöht werden“, sagte der Ärztekammerpräsident. Es könne nicht sein, dass Transplantationsbeauftragte ihre Aufgaben zusätzlich zu ihrer normalen Kliniktätigkeit leisten müssten.

Hintergrund sind neue Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Entgegen dem Bundestrend sind sie in Rheinland-Pfalz erneut gesunken. 115 Organe – 22 weniger als im Jahr zuvor – wurden für eine Transplantation gespendet, wie die DSO erklärte.

Das Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz will weiter aufklären, außerdem soll eine im Dezember verabschiedete Gesetzesnovelle die Stellung von Transplantations­beauftragten in Krankenhäusern verbessern. „Die aktuellen Organspenderzahlen zeigen uns, dass die Aufklärungsarbeit nach wie vor sehr wichtig ist“, sagte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Ein wichtiger Schritt sei eine im Dezember verabschiedete Gesetzesnovelle gewesen.

Mit den Stimmen der Ampelkoalition und der oppositionellen CDU hatte der Landtag in Mainz beschlossen, dass nur qualifizierte Ärzte Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern werden können. Sie organisieren nach entsprechenden Schulungen in ihren jeweiligen Häusern die Entnahme von Organen und betreuen Angehörige. Die Novelle setzt auch Mindeststandards für die Freistellung dieser Beauftragten fest, um sie in ihrer Arbeit zu unterstützen. Der Landtag plant am 27. März eine Orientierungs­debatte zum Thema Organspende.

may/dpa

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