Transplantationsmediziner bleibt in Untersuchungshaft
Göttingen – Der angeklagte Arzt im Göttinger Prozess um den Betrug mit Spenderorganen bleibt in Untersuchungshaft. Es habe sich nach bislang acht Verhandlungstagen gezeigt, dass die Anklage nicht auf wackeligen Füßen stehe, sagte Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff heute im Landgericht Göttingen. Es gebe deshalb auch keine Veranlassung, den Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Schwurgerichtskammer sieht es ebenso, während sich die Verteidigung für Haftverschonung ausgesprochen hatte.
Dem angeklagten Arzt wird versuchter Totschlag in elf und Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen vorgeworfen. Er soll durch die Manipulation medizinischer Daten die Organzuteilung für seine Patienten illegal beschleunigt haben. Andere Patienten seien deshalb möglicherweise gestorben.
Der Angeklagte bleibe auch nach einem Gespräch der Prozessbeteiligten außerhalb der offiziellen Verhandlung in Haft, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde sieht weiterhin Fluchtgefahr. „Der Angeklagte wird sich nicht bis zum St. Nimmerleinstag dem Verfahren stellen“, sagte Oberstaatsanwältin Wolff. Sie befürchtet, dass der Prozess noch länger dauern könne, als bisher vorgesehen. Das Gericht hat Verhandlungstage bis Mai 2014 terminiert.
Die Verteidigung hatte angeregt, dem früheren Leiter der Transplantationschirurgie der Göttinger Universitätsmedizin nach acht Monaten Untersuchungshaft gegen Kaution und Meldeauflagen Haftverschonung zu gewähren. Es sei Sache der Strafkammer, über die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther. Die Richter sehen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung aber offenkundig keinen Anlass, den Mediziner auf freien Fuß zu setzen.
Der Prozess habe bisher nichts strafrechtlich Relevantes gegen seinen Mandanten zutage gebracht, sagte heute Verteidiger Steffen Stern. Kein einziger Zeuge habe den Arzt strafrechtlich belastet. Dem Gericht schilderte der Anwalt, dass sein Mandant zunehmend unter der Haft leide.
Zuvor hatte sich die Kammer erstmals mit einem der angeklagten Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge befasst. Dabei geht es um einen Mann aus Thüringen, dem zweimal eine Leber übertragen worden war. Nach der zweiten Übertragung war er gestorben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte es keinen medizinischen Grund für die Organübertragung gegeben. Der Prozess wird am 8. Oktober fortgesetzt.
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