Politik

Transplantations­prozess: Auflagen für Arzt könnten gelockert werden

  • Montag, 6. Januar 2014

Göttingen – Der angeklagte Arzt im Göttinger Transplantations-Prozess kann mit einer Lockerung seiner Meldeauflagen rechnen. Das kündigte das Landgericht heute bei der Fortsetzung der Verhandlung gegen den früheren Leiter der Transplantationsmedizin der Universitätsstadt an. Entgegen den Befürchtungen der Staatsanwaltschaft nutzte der Mediziner die Weihnachtszeit nicht zur Flucht in Ausland, sondern erschien pünktlich zur Fortsetzung des Prozesses.

Kurz vor Weihnachten hatte das Landgericht den in Israel geborenen Angeklagten nach rund elf Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen – trotz erheblicher Einwände der Staatsanwaltschaft. Der Arzt musste seine Reisedokumente abgeben und sich seitdem zweimal täglich bei der Polizei melden, außerdem durfte er den Landkreis Göttingen nicht verlassen und musste 500,000 Euro Kaution hinterlegen.

Das Gericht kündigte nun an, möglicherweise könne der Arzt bald Reisefreiheit für Deutschland erhalten. Die Staatsanwaltschaft meldete dagegen allerdings erneut Bedenken an.

Verteidiger Steffen Stern sagte, sein Mandant habe kein Interesse daran zu fliehen. Der Arzt erhoffe sich von dem seit August 2013 laufenden Prozess seine vollständige Rehabilitierung. Der Vorsitzende Richter Ralf Günter hatte allerdings in einer Zwischen­bilanz erklärt, der Arzt müsse mit einer Haftstrafe rechnen.

Dem Transplantationsmediziner wird unter anderem versuchter Totschlag in elf Fällen vorgeworfen. Elf seiner Patienten sollen durch falsche Angaben bei der Organverga­bestelle Eurotransplant schneller als normalerweise Spenderlebern erhalten haben. Laut Staatsanwaltschaft sind andere schwer kranke Menschen möglicherweise gestorben, weil sie deshalb keine Organe erhielten. In drei Fällen soll der Arzt Lebern transplantiert haben, obwohl dies medizinisch nicht angebracht gewesen sein soll. Diese Patienten starben später.

hil

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