Politik

Transplantations­prozess: Entscheidung über Freilassung vor Weihnachten

  • Dienstag, 10. Dezember 2013

Göttingen – Noch vor Weihnachten könnte der in Göttingen im Transplantationsprozess angeklagte Arzt wieder auf freiem Fuß sein. Das Landgericht werde in der kommenden Woche über die Freilassung des 46-Jährigen entscheiden, sagte heute der Vorsitzende Richter Ralf. Die Verteidigung beantragte, den Haftbefehl gegen den im Januar festgenommenen Mediziner außer Vollzug zu setzen. Die Staatsanwaltschaft will, dass der Arzt in Untersuchungshaft bleibt.

Dem früheren Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Universitätsklinikum wird versuchter Totschlag in elf und Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen vorgeworfen. Er soll Daten manipuliert haben, um schneller Spenderorgane für seine Patienten zu bekommen. Dabei nahm er laut Anklage billigend in Kauf, dass andere Patienten kein Organ erhielten und deshalb möglicherweise starben. In drei Fällen soll er ohne medizinische Notwendigkeit Lebern übertragen haben. Diese Patienten waren später gestorben.

Heute sagte ein früherer Patient als Zeuge aus. Der angeklagte Chirurg hatte dem alkoholkranken Mann eine Spenderleber transplantiert. Dieser war, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, vor der Operation entgegen den Vorschriften nicht längere Zeit abstinent. Am 2. April 2011 sei er wegen massiver Leberprobleme ins Einbecker Krankenhaus gegangen, berichtete der 54-jährige Patient. Zuvor hatte er eine halbe oder vielleicht auch eine ganze Flasche Rum getrunken. Dann sei er umgekippt und wisse nichts mehr.

Fünf Tage später sei er dann auf einer Intensivstation des Göttinger Uniklinikums mit einer neuen Leber aufgewacht. „Zuerst dachte ich, mich haben Außerirdische entführt“, berichtete der 54-Jährige. Er habe überhaupt nicht gewusst, wo er war. Ärzte hätten ihm damals gesagt, dass er ohne Transplantation gestorben wäre. Seine alte Leber sei so geschwollen gewesen, „dass sie beim Hinsetzen im Weg war“, berichtete der Patient. Er verzichte seither auf jeden Alkohol. „Sonst wäre ja alles für die Katz gewesen.“ Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

dpa

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